Regierung konzentriert Rechtsstudium in Leipzig
Dresden, 15. März 2016. Die sächsische Regierung will das Rechtsstudium an der TU Dresden auflösen und an der Uni Leipzig konzentrieren. Das sieht die „Hochschulentwicklungsplanung 2025“ vor, die Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) heute im sächsischen Kabinett in Dresden vorgestellt hat. Alle Studenten könnten angefangenen Studien jedoch zu Ende führen, die Änderungen sollen bis 2024 vollzogen sein, informierte die Ministerin.
TU Dresden bedauert Aus für Jura-Fakultät
Das Rektorat der TU Dresden bedauerte in einer ersten Stellungnahme die Kabinettsentscheidung. Die Jura-Fakultät war erst 1991 in Dresden aufgebaut worden, als feststand, dass die TU eine Volluni werden sollte. Nun hofft der Rektor, dass nicht alle rechtswissenschaftlichen Kompetenzen in Dresden abgebaut werden und dass das Ende der Jura-Fakultät nicht zu einem Stellenabbau im Ganzen führt. „Alle derzeit an der Juristischen Fakultät der TU Dresden immatrikulierten Studierenden erhalten die Möglichkeit, ihr Studium ordnungsgemäß abzuschließen“, betonte die Uni-Leitung zudem.
Eckpunkte Hochschulentwicklungsplan 2025
(Quelle: SMWK)
Fachhochschulen
Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zur Rolle der Fachhochschulen im Hochschulsystem 2010 den Ländern den Ausbau des Anteiles der Fachhochschulen nahegelegt und eine Verstetigung gefordert. Die Zahl der Studierenden soll gehalten werden, somit wird der Anteil der Studierenden an den Fachhochschulen in Sachsen steigen.
Medizin / Lehramt
Für ausgewählte Staatsexamensstudiengänge mit besonderer Bedeutung sollen im Hochschulentwicklungsplan Planungsgrößen für das Jahr 2025 vorgegeben werden. Für Humanmedizin sind dies 540 Studienanfänger und für Zahnmedizin 120 Studienanfänger. Beim Lehramt werden die Kapazitäten auf 2.000 Plätze für Studienanfänger erhöht, um dem Bedarf gerecht zu werden. Die Ausbildung in der Pharmazie wird gesichert.
MINT
Die sächsische Wissenschaftslandschaft wird auch künftig von einem breiten Fächerspektrum, von den Geisteswissenschaften bis zu den MINT-Fächern, geprägt sein. In Sachsen sind die MINT-Fächer gemessen an der bundesweiten Fächerstrukturquote überproportional vertreten. Diese Position soll nicht aufgegeben werden. Ziel ist, die MINT-Quote auf dem gegenwärtigen Stand von 44 % zu halten.
Studienfächer
1. Hochschule Zittau/Görlitz
Im Studienfach „Pflegewissenschaft/-Management“ soll ein Angebot Zittau/Görlitz entwickelt werden.
„Chemie“ als Grundlagenfach soll an der Hochschule Zittau/Görlitz nicht weitergeführt werden, alle vier sächsischen Universitäten bieten dieses Fach an.
2. Hochschule Mittweida
Das Studienfach „Biologie“ als Grundlagenfach wird an der TU Dresden und an der Universität Leipzig angeboten. An der Hochschule Mittweida soll der Bereich Biotechnologie gestärkt werden, das Grundlagenfach „Biologie“ dagegen nicht weitergeführt werden.
Das Studienfach „Mathematik“ ist ebenso ein Grundlagenfach und für Studierende als Studienfach in Sachsen an fünf Hochschulen (TU Dresden, TU Chemnitz, TU Bergakademie Freiberg, Universität Leipzig und HTWK) wählbar. Es soll künftig nicht mehr an der Hochschule Mittweida angeboten werden.
„Allgemeine Sprachwissenschaften/Indogermanistik“ soll weiterhin an der TU Chemnitz, an der Universität Leipzig und an der Westsächsischen Hochschule Zwickau angeboten werden, an der Hochschule Mittweida künftig nicht mehr.
3. Universität Leipzig / TU Dresden
Das Studienfach „Rechtswissenschaft“ soll an der Universität Leipzig konzentriert werden und wird nicht an der TU Dresden weitergeführt.
Die Hochschulentwicklungsplanung berücksichtigt die Studienfächer. Im festgelegten Rahmen der möglichen Studienfächer entscheiden die Hochschulen selbst über das Angebot der Studiengänge. Alle Veränderungen sollen bis 2024 umgesetzt werden. Alle Studierenden in diesen Studienfächern können ihr Studium zu Ende führen.
Studierendenzahl 2025
Die heutige Hochschulentwicklungsplanung muss berücksichtigen, dass zusätzliche Mittel für die Hochschulen aus dem Hochschulpakt im Jahr 2023 auslaufen. Darauf müssen sich die Hochschulen schon jetzt einstellen. Im Koalitionsvertrag wurde daher eine Planungsgröße von 95.000 Studierenden (Studienjahr 2024/2025) an den 14 sächsischen Hochschulen festgelegt. Durch ein günstigeres Betreuungsverhältnis soll die Qualität der Lehre steigen.
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