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Sonntags-Verbot für Bibliotheken könnte kippen

Viele Verlage wollen lieber Papierbücher als eBooks verkaufen - die Leser sehen das zunehmend anders. Abb.: DBV

Abb.: DBV

DBV: Parteien sind offen für Arbeitszeit-Novelle

Berlin, 23. Juli 2013: Bisher dürfen nur wissenschaftliche Präsenz-Bibliotheken (Beispiel: SLUB Dresden) sonntags öffnen, nicht hingegen öffentliche kommunale Leihbüchereien. Doch dies könnte sich bald ändern: Auf Anfrage des „Deutschen Bibliotheksverbandes“ (DBV) erklärten die meisten Parteien, einer entsprechenden Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes möglicherweise zustimmen zu wollen, wie der DBV heute mitteilte.

Verband hofft, durch Sonntagsöffnung Nichtleser in die Bibliotheken zu locken

Der Verband hatte zuvor in „Wahlprüfsteinen“ an die politischen Parteien zur Bundestagswahl 2013 unter anderem gefordert, dass künftig auch öffentliche Bibliotheken bei Bedarf sonntags öffnen dürfen. Es sei nur angemessen, kommunale Leihbüchereien anderen Kultureinrichtungen wie Theatern oder Kinos gleich zu stellen, argumentiert der DBV. Zudem habe eine Studie des Verbandes gemeinsam dem „Institut für Lese- und Medienforschung“ der „Stiftung Lesen“ zur „Nichtnutzung von Bibliotheken“ gezeigt, dass es eine große Nachfrage für Sonntagsöffnungszeiten der Bibliotheken gebe.

Hilfe im eBuch-Streit mit Verlagen gefordert

Außerdem fordert der DBV in seinen „Wahlprüfsteinen“ beispielsweise eine Lockerung des Urheberrechts mit Blick auf die Digitalisierung vergriffener und „verwaister“ Bücher sowie eine bessere finanzielle Ausstattung der Leihbüchereien. Außerdem pochen sie auf politische Unterstützung im eBook-Streit mit den Verlagen, denn letztere tendieren laut den Bibliothekaren zunehmend dazu, digitale Varianten neuer Bücher entweder gar nicht oder zu sehr ungünstigen Konditionen für den Verleih der Bibliotheken zu lizensieren. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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