Alle Artikel mit dem Schlagwort: Urheberrecht

Jeder Vierte akzeptiert Bezahlschranken im Internet

Berlin, 14.5.2012: Eine große Mehrheit der Internetnutzer (64 Prozent) will für Online-Angebote nichts zahlen und nimmt dafür auch Werbung in Kauf. Aber: Immerhin 28 Prozent bevorzugen werbefreie Internetdienste hinter Bezahlschranke – allerdings ist die Akzeptanz für Bezahlangebote bei Älteren deutlich größer als bei Jugendlichen. Das hat eine „Aris“-Umfrage für den Hightech-Verband „Bitkom“ (Berlin) ergeben.

VG Wort: Urheberrecht ist Basis für kreative Gesellschaft

München, 26.4.2012: In der aktuellen Debatte um Internetfreiheit, Werkpiraterie und das ACTA-Abkommen hat die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort vor eine Aufweichung des Urheberrechts gewarnt. Das Urheberrecht sei „zunächst einmal das Recht der Kreativen“ und bilde „die Basis für unsere kreative Gesellschaft“, erklärte VG-Wort-Vorstand Robert Staats.

Bibliotheksverband: Digitales Urheberrecht für wissenschaftliche Zwecke lockern

Berlin, 21.4.2012: In der aktuellen Debatte um eine Modernisierung und Lockerung des Urheberrechts für das Digitalzeitalter hat der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) in Berlin aus Anlass des „Tages des Buches“ am 23. April ein Positionspapier veröffentlich. Darin fordert der Verband unter anderem ein privilegiertes Recht für Bibliotheken und Universitäten, elektronische Kopien wissenschaftlicher Texte für Forschungs- und Lehrzwecke anzufertigen. Kopierschutz-Techniken, die den freien Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse verhindern, sollen verboten werden. „Die Erlaubnis, Texte möglichst frei austauschen zu dürfen, ist für Lehre und Forschung von zentraler Bedeutung“, erklärte der DBV.

Chaos Computer Club: Urheberschutz nützt nur Rechtegesellschaften

Hamburg, 30.3.2012: In Reaktion auf einen „Offenen Brief“ von 51 „Tatort“-Drehbuchschreibern an die Internetgemeinde hat der „Chaos Computer Club“ (CCC) in Berlin nun höherer Primärvergütungen für Kreative und einfache und „stressfreie“ Bezahlmodelle für den Internetvertrieb von Kulturgütern gefordert. Auch über eine „Kultur-Flatrate“, über die Downloads im Internet abgegolten werden, seien eine Option.

ACTA-Debatte: Digitalwirtschaft für Modernsierung des Urheberrechts

Düsseldorf, 21.3.2012: In der Debatte um das umstrittene Marke- und Urheberschutzabkommen „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) hat der „Bundesverband Digitale Wirtschaft“ (BVDW) eine Anpassung des Urheberrechts an das Alltags-Rechtsempfinden im Digitalzeitalter gefordert. Es müsse eine Lösung gefunden werden, die gesitigen Leistungen der Kreativen zu schützen, ohne die Verbraucher pauschal zu kriminalisieren. „Wer ein breit akzeptiertes Urheberrecht will, muss eine Kriminalisierung von Alltagshandlungen im digitalen Kosmos verhindern und Regeln schaffen, die für die Nutzer auch ohne Jurastudium verständlich und nachvollziehbar sind“, betonte BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich.

Jusos Dresden fordern verkürztes Urheberrecht im Netz

Dresden, 9.2.2012: Die Dresdner Jungsozialisten (Jusos) fordern anlässlich der für Samstag geplanten Demos gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA eine Reform des Urheberrechts. „Anstelle weiterer Verschärfung der Strafverfolgung von Urheberrechtsverstößen muss darüber diskutiert werden, ob das Urheberrecht in der aktuellen Form noch zeitgemäß ist“, kritisierte der Dresdner Jusos-Chef Stefan Engel. „Schutzfristen von 70 Jahren nach dem Tod eines Künstlers begünstigen allein die Verwertungsindustrie, verhindern kreative Arbeit mit alten Werken und kriminalisieren mitunter ahnungslose Otto-Normalverbraucher.“

GVU fordert Beweislastumkehr für Datei-Portale

Berlin, 2.2.2012: Die Urheberrechte-Lobby unternimmt einen neuen Vorstoß, um Datei-Internetportale (File Hoster) für illegale Filmkopien auf ihren Servern stärker haftbar zu machen. Die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) hat nun eine Beweislastumkehr für ausgewählte Portale gefordert: Die Unschuldsvermutung soll für jene File Hoster nicht gelten, die Provisionen an Nutzer zahlen, die besonders gefragte Dateien hochladen. Nach Megaupload-Aus: 13 Filehoster deaktivieren Belohnungsprogramme Nach der Verhaftung des Megaupload-Chefs Kim Schmitz alias Dotcom habe die GVU eine deutliche Verschiebung in der Szene beobachtet, erklärte Geschäftsführer Matthias Leonardy: 13 Stream- und Filehoster hätten daraufhin ihre Belohnungsprogramme für Uploader deaktiviert. Diese Anbieter hätten nun dramatische Einbrüche der Nutzerzahlen. „Einschlägige Portalseiten wie kinox.to & Co. reorganisieren derzeit ihr Angebot: Filehoster ohne Uploader-Provisionen werden entfernt, andere mit solchen Prämienprogrammen hinzugefügt“, argumentiert er. „Denn die Bezahlung von Uploadern garantiert den Köpfen solcher illegalen Filehoster-Portalsysteme den kontinuierlichen Nachschub aktuellster Raubkopien.“ GVU will „Haftungsprivileg“ kippen Ein konstanter Nachschub neuester Titel sei aber die Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen. „Viele Besucher ermöglichen diesen parasitären Geschäftsmodellen hohe Werbeeinnahmen, welche die Motivation der digitalen Hehlerei darstellen“, schätzte der …

„Copyright existiert nicht“

 Hacker betont in seinem Buch das Recht auf freie Information Einer der ersten MIT-Hacker, Steve Russell, setzt sich noch einmal an eine PDP 1. Abb.: Joi Ito/Wikipedia Über diese Schützenhilfe werden sich die Hekatomben von Netzgängern wohl freuen, die sich Filme, Musik und Bücher schwarz aus dem Internet laden, statt dafür zu bezahlen: „Copyright existiert nicht“, ist der schwedische Hacker Linus Walleij überzeugt. Er begründet diese Meinung auf 323 Seiten in seinem gleichnamigen Buch, das er 1998 geschrieben hat, aber erst jetzt in Deutschland erschienen ist. Kernthesen: Die Information ist frei, dies ist ein elementares Menschenrecht, das bis zur Erfindung des Buchdrucks auch galt und im Übrigen ist jede Form von Privateigentum ohnehin Diebstahl. Diese Überzeugungen sind streitbar und Walleij ist auch mehr mit Behauptungen statt einer schlüssigen Beweisführung beschäftigt. Aber sein Buch gibt einen interessanten Einblick in die Hackerszene, in ihr Selbstverständnis und ihre Entwicklung von den 1950er bis in die 90er Jahren. Der Schwede beschreibt die Hacker als Idealisten mit einem anspruchsvollen ethischen Kanon, die „dem System“ und den kapitalistischen Großkonzernen schaden, nicht …

Deutsche PC-Abgabe nun vor Europagericht

Berlin/Luxemburg, 21.7.11: Der Bundesgerichtshof hat den Streit um eine PC- und Drucker-Abgabe zwischen der Rechteverwertungsgesellschaft VG Wort und der Elektronikindustrie nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Laut Angaben des Branchenverbandes Bitkom würde die Urheberrechts-Abgabe jeden verkauften PC um 30 Euro verteuern, jeden Drucker um zehn bis 300 Euro. Mit der Abgabe soll pauschal das Kopierrecht des Endnutzers für urheberrechtlich geschützte Werke wie Sachbuchauszüge, Zeitungsartikel etc. abgegolten werden.

Gastbeitrag: Vorsicht im Software-Lizenz-Dschungel

Open Source: Quelle engagierter Softwareprojekte.Abb.: SoothingR/Wikipedia Was darf man runterladen, was sagt das Urheberrecht?   „Kann ich mir mal Deine ,Microsoft Office‘-DVD ausleihen, meine funktioniert nicht mehr?“, fragt man sich unter Freunden und aus lauter Nächstenliebe hat man mit Übergabe von Datenträger und Lizenznummer schon gegen das Gesetz verstoßen. Das muss nicht sein, wenn Sie einige grundlegende Dinge über Software-Lizenzen wissen – zusammengetragen von unserem Gastautor Michael Stibane. Software stellt ein Programmierer her, indem er Anweisungen in einer Programmiersprache aufschreibt, diesen (Quell-)Text mit Spezialsoftware (Compiler) in ein ausführbares Programm umwandelt und es dann unter einer Lizenz anbietet. Der Übersicht halber teilt man Software-Lizenzen in vier Gruppen ein. Die Quelltexte sind Firmengeheimnis bei kommerzieller Software. Schließlich erzielt das Unternehmen aus dem Verkauf des Endprodukts seinen Gewinn. Von kommerzieller Software existieren eventuell Demos oder zeitbeschränkte Testversionen (Trial) zum freien Kopieren. Solche Programme wie „Windows“, „Microsoft Office“ oder „Adobe Photoshop“ muss der Anwender kaufen oder mieten, um sie benutzen zu dürfen. Freizügiger geht es bei Shareware zu. Die Quelltexte sind ebenfalls Firmengeheimnis, der Hersteller gibt aber eine kopierbare …