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Bibliotheksverband: Digitales Urheberrecht für wissenschaftliche Zwecke lockern

Die Bibliotheken wollen verwaiste und vergriffene Bücher endlich digitalieren dürfen. Abb.: Tom , Wikipedia; Montage: hw

Die Bibliotheken wollen verwaiste und vergriffene Bücher endlich digitalieren dürfen. Abb.: Tom , Wikipedia; Montage: hw

Berlin, 21.4.2012: In der aktuellen Debatte um eine Modernisierung und Lockerung des Urheberrechts für das Digitalzeitalter hat der „Deutsche Bibliotheksverband“ (DBV) in Berlin aus Anlass des „Tages des Buches“ am 23. April ein Positionspapier veröffentlich. Darin fordert der Verband unter anderem ein privilegiertes Recht für Bibliotheken und Universitäten, elektronische Kopien wissenschaftlicher Texte für Forschungs- und Lehrzwecke anzufertigen. Kopierschutz-Techniken, die den freien Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse verhindern, sollen verboten werden. „Die Erlaubnis, Texte möglichst frei austauschen zu dürfen, ist für Lehre und Forschung von zentraler Bedeutung“, erklärte der DBV.

Verlagsautoren sollen nach Schonfrist ihre Forschungsbücher gratis veröffentlichen dürfen

Außerdem schlägt der Verband den Verlagen vor, dass Autoren „nach einer angemessenen Frist“ ihre wissenschaftlichen Arbeiten auch auf „Open Access“-Plattformen (sprich: als kostenlose eBücher) veröffentlichen dürfen. Auch drängt der DBV auf eine rasche Lösung für die Digitalisierung „verwaister“ und vergriffener Bücher.

Urheberrecht schützt derzeit einseitig jene, die mit Wissen Geld verdienen wollen

Auch der Bibliotheksverband setze sich dafür ein, dass die Schöpfer von Werken angemessen entlohnt werden. Aber: „In seiner derzeitigen Form schützt das Urheberrecht zu einseitig diejenigen, die mit dem exklusiven Zugang zum Wissen Geld verdienen wollen.“

Rasche Digitalisierung „verwaister“ Bücher gefordert

Besonderen Handlungsbedarf sieht der Bibliotheksverband mit Blick auf das Projekt einer Deutschen Digitalen Bibliothek bei der Digitalisierung von sogenannten verwaisten und vergriffenen Werken. „Es gibt in Bibliotheken Hunderttausende von Büchern, die derzeit nicht digitalisiert werden können, weil der jeweilige Rechteinhaber unbekannt ist (verwaiste Werke). Außerdem besteht für sehr viele Werke kein Verwertungsinteresse mehr (vergriffene Werke). Hier müssen pragmatische Lösungen gefunden werden, die es den Bibliotheken erlauben, auch diese „verborgenen Schätze“ in die digitale Welt zu überführen“, betonte der Verband. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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