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ACTA-Debatte: Digitalwirtschaft für Modernsierung des Urheberrechts

Matthias Ehrlich. Abb.: BDVW

Matthias Ehrlich. Abb.: BDVW

Düsseldorf, 21.3.2012: In der Debatte um das umstrittene Marke- und Urheberschutzabkommen „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) hat der „Bundesverband Digitale Wirtschaft“ (BVDW) eine Anpassung des Urheberrechts an das Alltags-Rechtsempfinden im Digitalzeitalter gefordert. Es müsse eine Lösung gefunden werden, die gesitigen Leistungen der Kreativen zu schützen, ohne die Verbraucher pauschal zu kriminalisieren. „Wer ein breit akzeptiertes Urheberrecht will, muss eine Kriminalisierung von Alltagshandlungen im digitalen Kosmos verhindern und Regeln schaffen, die für die Nutzer auch ohne Jurastudium verständlich und nachvollziehbar sind“, betonte BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich.

Anstelle einer einseitigen Debatte über eine verschärfte Durchsetzung des Urheberrechts müsse eine „breiter angelegte Debatte über die grundsätzliche Weiterentwicklung des Urheberrechts zur Anpassung an die Realitäten der digitalen Welt geführt werden“, so Ehrlich. „Das aktuelle Mediennutzungsverhalten der Verbraucher in Sozialen Netz­werken muss als gesellschaftliche Veränderung und damit auch Veränderung des Rechtsempfindens berücksichtigt werden.“ hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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