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GVU fordert Beweislastumkehr für Datei-Portale

Abb.: GVU

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Berlin, 2.2.2012: Die Urheberrechte-Lobby unternimmt einen neuen Vorstoß, um Datei-Internetportale (File Hoster) für illegale Filmkopien auf ihren Servern stärker haftbar zu machen. Die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) hat nun eine Beweislastumkehr für ausgewählte Portale gefordert: Die Unschuldsvermutung soll für jene File Hoster nicht gelten, die Provisionen an Nutzer zahlen, die besonders gefragte Dateien hochladen.

Nach Megaupload-Aus: 13 Filehoster deaktivieren Belohnungsprogramme

Nach der Verhaftung des Megaupload-Chefs Kim Schmitz alias Dotcom habe die GVU eine deutliche Verschiebung in der Szene beobachtet, erklärte Geschäftsführer Matthias Leonardy: 13 Stream- und Filehoster hätten daraufhin ihre Belohnungsprogramme für Uploader deaktiviert. Diese Anbieter hätten nun dramatische Einbrüche der Nutzerzahlen.

GVU-Chef Matthias Leonard. Abb.: GVU

GVU-Chef Matthias Leonard. Abb.: GVU

„Einschlägige Portalseiten wie kinox.to & Co. reorganisieren derzeit ihr Angebot: Filehoster ohne Uploader-Provisionen werden entfernt, andere mit solchen Prämienprogrammen hinzugefügt“, argumentiert er. „Denn die Bezahlung von Uploadern garantiert den Köpfen solcher illegalen Filehoster-Portalsysteme den kontinuierlichen Nachschub aktuellster Raubkopien.“

GVU will „Haftungsprivileg“ kippen

Ein konstanter Nachschub neuester Titel sei aber die Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen. „Viele Besucher ermöglichen diesen parasitären Geschäftsmodellen hohe Werbeeinnahmen, welche die Motivation der digitalen Hehlerei darstellen“, schätzte der GVU-Chef ein. Filehost-Betreiber müssten sich darüber im Klaren sein, dass sie durch Provisionszahlungen das Hochladen von Raubkopien förderten.

Nach gängiger Rechtsprechung in Deutschland können Portalbetreiber in der Regel nicht von vornherein haftbar gemacht werden, wenn Nutzer rechtlich beanstandbare Kommentare auf ihren Seiten oder urheberrechtsgeschütztes Material hochladen – erst, wenn sie nach Routineprüfungen darauf selbst aufmerksam werden oder darauf aufmerksam gemacht werden und nicht reagieren. Dieses „Haftungsprivileg“, wie es die GVU nennt, will die Rechteinhaber-Lobby gerne kippen, um den Nachschub an Raubkopien von Filmen, Musik und Spielen im Internet auszutrocknen.

„Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Filehoster auf das Hochladen von Raubkopien spekuliert, wenn er Uploader bezahlt. Dass er eine Ausnahme bildet, sollte er gegebenenfalls selbst darlegen müssen“, so Leonardy. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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