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Lehrer dürfen bis zu 10 % eines Buches für Unterricht digitalisieren

Drucker, Kopierer und Scanner in einem Gerät sind gefragt. Abb.: Bitkom
Scannen ist für Lehrer erlaubt. Abb.: Bitkom

München, 4. März 2013: Für Unterrichtszwecke können Lehrer künftig urheberrechts-geschützte Bücher zumindest teilweise ihren Schülern auch digital zugänglich machen. Auf eine entsprechende Vereinbarung mit den Kultusministerien der Länder und dem Verband Bildungsmedien hat heute die „Verwertungsgesellschaft Wort“ (VG Wort) in München hingewiesen.

Demnach dürfen die Pädagogen bis zu zehn Prozent eines Werkes, maximal aber 20 Seiten, für den eigenen Unterricht einscannen, auf USB-Sticks verteilen oder über elektronische Pinnwände den Schülern zur Verfügung stellen. Bisher war dies nur in analoger Form erlaubt. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

Heiko Weckbrodt

Heiko Weckbrodt hat Geschichte studiert, arbeitet jetzt in Dresden als Wirtschafts- und Wissenschaftsjournalist und ist Chefredakteur und Admin des Nachrichtenportals Oiger. Er ist auch auf Facebook, Twitter und Google+ zu finden.

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