Umweltamt streicht Snack-Folien-Abgabe für Weihnachtsstollen

Handwerkskammer: Bäcker haben schon jetzt genug Bürokratie
Berlin/Dresden, 6. November 2025. Das Bundesumweltamt hat seine umstrittene Folienabgabe für Weihnachtsstollen nun endgültig gestrichen: „Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind künftig von der Abgabe ausgenommen“, berichtet die Handwerkskammer Dresden.
„Die Neuregelung schützt die Stollenbäcker an dieser Stelle vor unnötiger Bürokratie.“
Andreas Brzezinski, Handwerkskammer Dresden
„Das ist eine richtige und wichtige Entscheidung“, begrüßte Kammer-Hauptgeschäftsführer Andreas Brzezinski diese Meldung. „Sie hilft den Bäckern und ist praxistauglich. Denn so wird der Stollen, der ohnehin nie ein Imbiss-für-unterwegs-Artikel war, in weiten Teilen von der Regelung ausgenommen. Die Neuregelung schützt die Stollenbäcker an dieser Stelle vor unnötiger Bürokratie, unter der die Handwerker an vielen anderen Stellen ohnehin schon genug leiden.“
Umweltbehörde sah Gefahr, dass Käufer ¾-kg-Stollen auf die Faust nehmen und Verpackung auf die Erde werfen
Ursprünglich wollte die Umweltbehörde eine Verpackungsabgabe und damit verbundene Berichtspflichten für weihnachtliche Stollen mit einem Gewicht bis 750 Gramm einführen. Begründung: Zumindest auf einer theoretischen Ebene könnte man solch einen Stollen beim Bäcker oder auf dem Weihnachtsmarkt kaufen und dann unterwegs wie einen Hamburger verspeisen. Damit sei dies ein Produkt „für den Unterwegsverzehr“, was die Gefahr berge, dass der Käufer die Stollenverpackung auch unterwegs auf die Erde wirft und damit die Umwelt verdreckt – somit sei der Stollen verpackungsabgabenpflichtig.
Starker öffentlicher Protest
Dagegen protestierten vor allem Stollenbäcker, aber auch Kammern und Wirtschaftspolitiker in Mitteldeutschland heftig: Sie kritisierten die Einstufung von Stollen als Unterwegs-Snack als absurd, fürchteten, dass die Abgabe den Stollen verteuert und vor allem durch die zusätzlichen Berichtspflichten die Bürokratie in den Backstuben weiter wächst. Angesichts des öffentlichen Drucks setzte das Bundesumweltamt die Abgabenpflicht zunächst aus – und hat sie nun für diese Produktgruppe ganz gestrichen.
Autor: Heiko Weckbrodt
Quellen: HWK DD, Oiger-Archiv

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