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Wann ist eine IT-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Foto:hw

Wer freiberuflich arbeitet, der sollte die Vorteile einer IT-Haftpflichtversicherung kennen und gegebenenfalls eine solche Versicherung abschließen. In erster Linie geht es darum, dass das Vermögen des Versicherungsnehmers geschützt wird. Hier geht es sowohl um Sachschäden als auch um Personenschäden, die im Bereich IT schneller entstehen können, als vielmals angenommen wird.

Private Haftung kann sehr teuer werden

Freiberufler im Umfeld IT sollten die Leistungen einer IT-Haftpflichtversicherung genau kennen, um abwägen zu können, ob sich der einzelne Tarif lohnt oder nicht. Generell ist ein spezieller Versicherungsschutz empfehlenswert, um vor allem das private Vermögen zu schützen. Nur ein einzige kleine Unachtsamkeit kann dazu führen, dass der Fehler des Freiberuflers große Konsequenzen nach sich zieht. In diesem Fall können mittlere oder hohe sechsstellige Beträge fällig werden, für welche der Freiberufler haftet. Hier ist nicht nur der berufliche, sondern auch der private Ruin – zumindest in finanzieller Hinsicht – vorprogrammiert.

Diese Berufe sollten sich versichern lassen

Generell sind alle Berufe von speziellen Risiken betroffen, welche im Umfeld IT als Freiberufler arbeiten. Angestellte sind in der Regel über den festen Arbeitgeber versichert und müssen sich keine Gedanken über eine IT-Haftpflichtversicherung machen. Unter anderem betroffen sind hingegen Beispiel Entwickler von Apps oder Spielen, Freelancer, IT-Analysten, IT-Projektleiter, PC-Techniker, SAP-Berater und noch eine ganze Reihe mehr. An dieser Stelle würde es den Umfang sprengen, alle Berufe separat aufzuzählen. Generell sind die Bereiche Entwicklung sowie Beratung und Schulung und an dritter Stelle der Bereich Verkauf von IT-Produkten betroffen.

Diese Schäden werden immer abgedeckt

Wenn ein Freelancer aus dem Bereich IT für einen Kunden eine eigene Website erstellt und hierfür auch Texte schreibt oder Bilder designet, so kann unter Umständen das Urheberrecht verletzt werden. Das muss nicht unbedingt mutwillig geschehen, sondern kann auch wieder besseren Wissens passieren. In diesem Fall kann eine Forderung nach Schadensersatz auf den Freelancer zukommen. Diese wird von einer IT-Haftpflichtversicherung in der Regel ganz oder teilweise abgefangen – je nach Tarif.

Auch der Verlust oder die versehentliche Herausgabe von empfindlichen Daten ist abgesichert. Wenn zum Beispiel ein Fehler unterläuft, während ein Freiberufler eine neue Software anbringt oder ein völlig neues Programm auf Computer aufspielt, dann kann es hierbei zu einer Sicherheitslücke kommen. Geraten private Daten von Kunden oder Unternehmen in die falschen Hände, kann ebenfalls der Freelancer haftbar gemacht werden. Die IT-Haftpflichtversicherung hilft auch in diesem Fall weiter.

Ebenfalls ein häufiges Thema: Fachliche Fehler, welche das ganze System über einen längeren Zeitraum lahmlegen und hohe Folgekosten für Unternehmen mit sich bringen. Das betroffene Unternehmen wird als zahlender Kunde sehr wahrscheinlich auf den Freiberufler zukommen und auch hier einen Ersatz für den Schaden einfordern. Wer eine IT-Haftpflichtversicherung hat, muss nicht um sein Vermögen bangen. Die IT-Haftpflichtversicherung deckt in vielen Fällen auch die Kosten für ein Wiedererlangen der Daten ab – diese sogenannte „Data-Recovery“ kann sehr teuer werden und ist kaum privat zu finanzieren.

Sicher im Bereich IT unterwegs dank einer IT-Haftpflichtversicherung

Wer eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen möchte, der sollte sich möglichst zeitnah nach einem geeigneten Anbieter umsehen. Hier ist es wichtig, dass alle möglichen Risiken abgedeckt werden. Bei einem SAP-Berater können ganz andere Inhalte wichtig sein als zum Beispiel bei einem Webdesigner. Eines steht jedoch fest: Wer im Sektor IT tätig ist, der darf sich nicht zu sehr auf die eigenen Fähigkeiten und auf das Glück verlassen. Eine IT-Haftpflichtversicherung ist wichtig, damit aus einem kleinen Versehen kein Ende für die eigene Selbstständigkeit wird.

Autor: Werbung

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt