Internetportal und Kommune schließen Vereinbarung
Dresden, 3. Dezember 2018. Airbnb-Gäste bezahlen künftig auch in Dresden automatisch eine Beherbergungssteuer: Das Vermittlungsportal für Übernachtungen zieht die Steuer ab Januar 2019 von den Schlafgästen bei der Buchung ab und führt sie ebenfalls automatisch ab. Das teilte Airbnb auf Oiger-Anfrage mit. Das Internetportal habe dazu eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Dresden geschlossen.
Automatischer Einzug geplant
„Wir freuen uns, dass wir mit dieser Partnerschaft verantwortungsvolles Gastgeben weiter stärken können und dabei gleichzeitig die Verwaltung entlastet wird“, betonte Airbnb-Deutschlandchef Alexander Schwarz. „Wichtig ist für uns, dass die Vereinbarung die gesetzlichen Möglichkeiten der Steuererhebung nicht verändert, sondern ergänzt“, kommentierte der Dresdner Finanzbürgermeister Peter Lames (SPD) die Vereinbarung. „So ist gewährleistet, dass die Steuer gleichmäßig in allen Fällen erhoben werden kann, in denen sie anfällt.“
Stadt will „Sharing Economy“ auch zur Kasse bitten
Im Jahr 2019 soll die Abgabe sechs Prozent des Zimmerpreises betragen. Die Stadt hatte die umstrittene Beherbergungssteuer 2015 eingeführt, um touristische Angebote mitzufinanzieren. Beizeiten waren Forderungen laut geworden, neben Hotels auch die sogenannte „Sharing Economy“ zu besteuern. Dazu gehört das Portal „Airbnb“ über das größtenteils Privatleute Übernachtungsmöglichkeiten in ihren Wohnungen gegen Entgelt anbieten. Die Steuerpflicht hatte nach dafür städtischer Einschätzung seit Anfang an bestanden, war aber lange Zeit eher theoretisch gewesen als praktisch umsetzbar. Bereits seit 2017 haben daher Dresden und Airbnb darüber verhandelt, ob und wie die Steuer auch für internetvermittelte Zimmer erhoben werden kann. Dresden ist nach Dortmund und Frankfurt am Main die dritte Stadt in Deutschland, für die Airbnb eine Angaben-Vereinbarung geschlossen hat.
Autor: Heiko Weckbrodt
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