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Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutz-Beauftragten durch Analog-Mitarbeiter umschiffen

Tritt am 25. Mai 2018 auch in deutschland in Kraft: die neue Datenschutz-grundverordnung der EU. Fotos: hw, EU, Montage: Heiko Weckbrodt
Trat am 25. Mai 2018 auch in Deutschland in Kraft: die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Fotos: hw, EU, Montage: Heiko Weckbrodt

Dresden, 31. Mai 2018. Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) der EU schreibt Datenschutz-Beauftragte für alle Firmen mit mehr als zehn Mitarbeiter vor – so hat es sich herumgesprochen. Tatsächlich aber lässt sich diese Verpflichtung unter Umständen etwas umschiffen. Genauer gesagt heißt es nämlich in der DS-GVO, dass dabei nur Mitarbeiter mitgezählt werden, die personenbezogene Daten automatisiert, also zum Beispiel per PC verarbeiten. Darauf hat der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hingewiesen.

Daher werden viele Handwerkerbetriebe von der Pflicht ausgenommen bleiben, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, meint Schurig. Diese Einschätzung gilt allerdings nur, wenn die Handwerker bisher auf die Digitalisierung aller Prozesse verzichtet haben – was wiederum immer wieder als überlebenswichtig für das Handwerk gilt.

Statt mit "echtem" Geld sollen Leser und Zuschauer im Internet durch Rechenzeit, die in Krypto-Geld umgerubelt wird, die Blogger und Online-Journalisten bezahlen, schlägt Prof. Alex Biryukov von der Universität Luxemburg vor. Foto: Heiko Weckbrodt
Statt mit „echtem“ Geld sollen Leser und Zuschauer im Internet durch Rechenzeit, die in Krypto-Geld umgerubelt wird, die Blogger und Online-Journalisten bezahlen, schlägt Prof. Alex Biryukov von der Universität Luxemburg vor. Foto: Heiko Weckbrodt

Eine Lösung: Nur der Chefkellner kümmert sich um Kartenzahlungen

Umgehen können aber zum Beispiel Kneipenbetreiber die Pflicht zum Datenschutz-Beauftragten, indem sie die meisten Kellner nur für barzahlende Gäste einteilen: Will ein Gast mit EC- oder Kreditkarte bezahlen, hätte dies eine automatisierte Datenverarbeitung zur Folge – dazu dürfte im Beispiel dann nur der Schichtleiter berechtigt sein. Mit diesem Dreh könnten viele Lokale um den Datenschutzbeauftragten herum kommen.

Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

Heiko Weckbrodt

[caption id="attachment_177887" align="aligncenter" width="155"]Heiko Weckbrodt. Foto: Katrin Tominski Heiko Weckbrodt. Foto: Katrin Tominski[/caption] Heiko Weckbrodt war 16 Jahre als Redakteur bei den "Dresdner Neuesten Nachrichten" tätig und betreute dort neben anderen Themen die Schwerpunkte Wirtschaft, Technologieunternehmen und Forschung sowie die Computerseite. Studiert hat er Publizistik und Geschichte mit dem Fokus DDR-Wirtschaftsgeschichte. Inzwischen ist er als freiberuflicher Journalist tätig und publiziert vor allem auf der Nachrichtenplattfom "Oiger", schreibt aber gelegentlich auch für andere Magazine und Publikationen. Lieblingsbeschäftigung: Lesen! Privat schreibt er über seine Ausflüge auf dem Blog "Reise-Oiger". Heiko Weckbrodt ist Autor der Sachbücher

Profile

Kurzvita:

•  Geboren 1970 • 1991-96 Studium der Geschichte und Publizistik an der Freien Universität Berlin • 1990-1997: zunächst nebenberuflich, später als Vollzeitjob freier Journalist (u. a. Siegener Zeitung, Sächsische Zeitung, Dresdner Neueste Nachrichten) • 1999-2000 Volontariat bei den Dresdner Neuesten Nachrichten • 2000-2014: Redakteur bei den Dresdner Neuesten Nachrichten (u.a. Gerichtsreporter, Sozialpolitik, Wirtschaft, Forschung) • seit 2015: freiberuflicher Journalist und Herausgeber des Nachrichtenportals Oiger