Dresden, 31. Mai 2018. Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV) der EU schreibt Datenschutz-Beauftragte für alle Firmen mit mehr als zehn Mitarbeiter vor – so hat es sich herumgesprochen. Tatsächlich aber lässt sich diese Verpflichtung unter Umständen etwas umschiffen. Genauer gesagt heißt es nämlich in der DS-GVO, dass dabei nur Mitarbeiter mitgezählt werden, die personenbezogene Daten automatisiert, also zum Beispiel per PC verarbeiten. Darauf hat der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hingewiesen.
Daher werden viele Handwerkerbetriebe von der Pflicht ausgenommen bleiben, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, meint Schurig. Diese Einschätzung gilt allerdings nur, wenn die Handwerker bisher auf die Digitalisierung aller Prozesse verzichtet haben – was wiederum immer wieder als überlebenswichtig für das Handwerk gilt.
Eine Lösung: Nur der Chefkellner kümmert sich um Kartenzahlungen
Umgehen können aber zum Beispiel Kneipenbetreiber die Pflicht zum Datenschutz-Beauftragten, indem sie die meisten Kellner nur für barzahlende Gäste einteilen: Will ein Gast mit EC- oder Kreditkarte bezahlen, hätte dies eine automatisierte Datenverarbeitung zur Folge – dazu dürfte im Beispiel dann nur der Schichtleiter berechtigt sein. Mit diesem Dreh könnten viele Lokale um den Datenschutzbeauftragten herum kommen.
Autor: Heiko Weckbrodt
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