Recht & Justiz

Technikrechtler warnen vor Plagiatsgefahren durch 3D-Drucker-Trend

Mit 3D-Druckern lassen sich heute nahezu beliebige Einzelteile aus Kunststoff kreieren. Günstige 3D-Drucker kosten nur noch zwischen 500 und 3000 Euro. Foto: Makerbot

Mit 3D-Druckern lassen sich heute nahezu beliebige Einzelteile aus Kunststoff kreieren. Günstige 3D-Drucker kosten nur noch zwischen 500 und 3000 Euro. Foto: Makerbot

Konferenz in Berlin über juristische Fallen der neuen Kopiertechnik

Berlin, 12. Juni 2015. 3D-Drucker erfreuen sich steigender Beliebtheit: Einerseits bei Hobby-Bastlern oder Künstlern, weil Einsteigermodelle inzwischen so billig geworden sind, dass es für jeden erschwinglich geworden ist, nahezu unmögliche Formen und Prototypen damit zu erzeugen. Andererseits entstehen weltweit auch hier und da regelrechte Kleinfabriken, in denen Dutzende oder gar Hunderte 3D-Drucker binnen kurzer Zeit kleine und mittlere Serien neuer Produkte herstellen – um dann binnen einer Stunde auf die nächste Produktserie umgestellt zu werden. Eine Kehrseite dieses Trends ist allerdings bisher kaum beleuchtet worden: 3D-Druck wirft auch ganz neue juristische Probleme auf. Darauf weisen Wirtschafts- und Technikrechtler der Technischen Universität Berlin hin, die deshalb zu diesem Thema eine Konferenz „2D war gestern – die Zukunft ist 3D“ am 22. Juni in der Bundeshauptstadt ausrichten.

Zum Beispiel wird es mit 3D-Druckern für Plagiatoren ein Leichtes, Markenprodukte zu imitieren, damit gar Formteile für eine Großserienfertigung anzufertigen, betonten die Juristen. „Da technische Normen fehlen, die dem Hersteller Rechtssicherheit geben, müssen beispielsweise Fragen der Produkthaftung sowie des Produktsicherheitsrechts geklärt werden. Weitere Probleme liegen im Urheber- und Patentrecht. Aufgrund der mit dem 3D-Druck einhergehenden digitalen Vernetzung der Produkte besteht eine hohe Plagiatsgefahr, so dass schnell Rechte Dritter verletzt sind.“

Industrielle 3D-Drucker de luxe kopieren auch Keramik und Metallteile

Hinzu kommt, dass neben den handelsüblichen 3D-Druckern, die meist nur einfache Kunststoffteile erzeugen können, auch weltweit nun deutlich anspruchsvollere Anlagen entwickelt werden. Diese „additiv-generativen“ Verfahren können nach ähnlichen Prinzipien wie die 3D-Drucker auch Werkstücke aus Keramik oder gar Metalllegierungen anhand von Computermodellen erzeugen. Auch in Sachsen ist dies derzeit ein Forschungsschwerpunkt im Rahmen des „Zwanzig20“-Programms des Bundes.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt