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Verbraucherschützer warnen vor Kostenfalle im Internet-Großhandel

Abb.: hw

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Leipzig, 27. November 2012: Sie werben mit iPads für 149 Euro, Kaffeevollautomaten für 39 Euro und ähnlichen „Mega-Schnäppchen“ – sogenannte Großhandels-Plattformen im Internet. Doch für private Käufer kann sich daraus ganz schnell eine Kostenfalle entwickeln, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen, bei der sich die Beschwerden der Kunden solcher Portale stapeln. Denn noch bevor auch nur irgendein „Schnäppchen“ über die virtuelle Ladentheke wandert, werden erst mal hohe Jahresgebühren um die 240 Euro fällig.

Wer sich bei diesen Plattformen registriert, hat nach Ansicht der Betreiber auch nicht das sonst übliche Widerrufsrecht, denn das Angebot gelte nicht für Endverbraucher, sondern für Gewerbetreibende. Verbraucherschützerin Friederike Wagner hat allerdings erhebliche Zweifel an dieser Darstellung: Es gebe mehrere Beschwerden von Kunden, die durch Facebook-Werbeanzeigen in privaten Profilen auf diese Angebote gestoßen worden seien. „Am Abzockhimmel erscheinen neue Stars und Sternchen, sobald alte verglühen.“

Laut Oiger-Sichtung der beanstandeten Seiten weisen die Betreiber im Registrierungsformular allerdings sichtbar auf die Zielgruppe und die Kosten hin – solche Hinweise sollte man unbedingt durchlesen, wenn man sich auf Schnäppchen-Seiten anmeldet. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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