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Sachsen können nun elektronisch klagen

Um elektronisch zu klagen, muss der Nutzer das EGVP-System installieren. Abb.: EGVP

Um elektronisch zu klagen, muss der Nutzer das EGVP-System installieren. Abb.: EGVP

Dresden, 27. November 2012: In Sachsen können Klagen und Anträge an die Gerichte nun durchweg elektronisch eingereicht werden. Ab Anfang Dezember stehe dafür das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) flächendeckend für alle Gerichte zur Verfügung, teilte das sächsische Justizminsterium heute mit, das Sachsen damit als „bundesweit führend“ einstufte.

Allerdings kann nun nicht jeder fröhlich per E-Mail losklagen: Um den digitalen Klageweg zu beschreiten, muss der Nutzer das kostenlose EGVP-Programm installieren und eine anerkannte digitale Signatur vorweisen. Sprich: Das System vereinfacht vor allem für Anwälte und das gesamte Justizsystem die Arbeit und ist nicht so sehr für eifrige private Streithähne gedacht. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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