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BHG: Für dubiose Internet-Branchenbücher muss man nicht zahlen

Karlsruhe/Dresden, 3.8.2012: Handwerker und andere Unternehmer müssen für Einträge in dubiose Internet-Branchenbücher nicht bezahlen, wenn es sich dabei um Abzock-Fallen handelt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Im konkreten Fall hatte die Betreiberin eines solchen Netz-verzeichnis Gewerbetreibenden ein Formular als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ übersandt, dafür sollte der Betrieb 773,50 euro brutto zahlen – was aber nur im im Kleingedruckten stand. Die Richter erklärten die Forderung für nichtig, da auf die Kostenpflicht nicht deutlich hingewiesen wurde.

Handwerkskammer: Bei uns melden sich wöchentlich Opfer – bloß nicht einschüchtern lassen!

„Bei der Handwerkskammer Dresden melden sich wöchentlich Handwerksbetriebe, die Opfer dieser Masche geworden sind“, kommentierte Kammer-Präsident Jörg Dittrich die Entscheidung. Häufig würden die Abzocker dann mit Inkasso-Büros, Anwälten und Insolvenzantrag drohen. Dittrich: „Wir empfehlen, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich zu wehren.“ Heiko Weckbrodt

Aktenzeichen: Urteil des VII. Zivilsenats des BGH vom 26.7.2012 . VII ZR 262/11
Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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