Karlsruhe/Dresden, 3.8.2012: Handwerker und andere Unternehmer müssen für Einträge in dubiose Internet-Branchenbücher nicht bezahlen, wenn es sich dabei um Abzock-Fallen handelt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Im konkreten Fall hatte die Betreiberin eines solchen Netz-verzeichnis Gewerbetreibenden ein Formular als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ übersandt, dafür sollte der Betrieb 773,50 euro brutto zahlen – was aber nur im im Kleingedruckten stand. Die Richter erklärten die Forderung für nichtig, da auf die Kostenpflicht nicht deutlich hingewiesen wurde.
Handwerkskammer: Bei uns melden sich wöchentlich Opfer – bloß nicht einschüchtern lassen!
„Bei der Handwerkskammer Dresden melden sich wöchentlich Handwerksbetriebe, die Opfer dieser Masche geworden sind“, kommentierte Kammer-Präsident Jörg Dittrich die Entscheidung. Häufig würden die Abzocker dann mit Inkasso-Büros, Anwälten und Insolvenzantrag drohen. Dittrich: „Wir empfehlen, sich nicht einschüchtern zu lassen und sich zu wehren.“ Heiko Weckbrodt
Aktenzeichen: Urteil des VII. Zivilsenats des BGH vom 26.7.2012 . VII ZR 262/11Ihre Unterstützung für Oiger.de!
Ohne hinreichende Finanzierung ist unabhängiger Journalismus nach professionellen Maßstäben nicht dauerhaft möglich. Bitte unterstützen Sie daher unsere Arbeit! Wenn Sie helfen wollen, Oiger.de aufrecht zu erhalten, senden Sie Ihren Beitrag mit dem Betreff „freiwilliges Honorar“ via Paypal an:
Vielen Dank!