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Studie: Keine Lücke durch Ende der Vorratsdatenspeicherung

Abb.: MPI-CC

Freiburg, 27.1.2012: Das Ende der Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefon-Nutzungsdaten hat keine nachweisbare Lücke in der deutschen Strafverfolgung gerissen. Das geht aus einem Gutachten des „Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht“ (MPI-CC) hervor.

Die Rechtswissenschaftler widersprechen in ihrem Gutachten weitgehend den Forderungen vieler deutscher Politiker, aber auch der Europäischen Kommission, die Bundesrepublik müsse Internet- und Telefonnutzungsdaten wieder prophylaktisch speichern, um schwere Straftaten und geplante Terroranschläge zügig aufklären beziehungsweise verhindern zu können.

Diese Argumentation stütze sich zumeist auf „Einzelfälle“, die als „typisch“ hingestellt würden, „ohne dass dies aber empirisch belegt oder belegbar wäre“, heißt es in der Studie des Max-Planck-Instituts. Auch der oft angeführte Verweis auf drohenden islamistischen Terror sei verfehlt. „Gerade hier liegen keinerlei Hinweise dafür vor, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten“, so die Gutachter.

Die Forscher hatten für ihre Untersuchung unter anderem die Aufklärungsquoten verschiedener Delikte vor und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. März 2010 – das die deutsche Vorratsdatenspeicherung in der damaligen Form für verfassungswidrig erklärt hatte – verglichen, Ermittler und Richter befragt und die Erfahrungen in anderen Ländern ausgewertet.

„Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, dass die Stammtischparolen von der ,Schutzlücke’ durch den Wegfall der anlasslosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben“, kommentierte der Sprecher des „Chaos Computer Clubs“ (CCC), Frank Rieger, die Studie. „Die Vorratsdatenspeicherung führt nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen.“ Der CCC hatte die Studie zugespielt bekommen und heute veröffentlicht, woraufhin auch das MPI-CC das Gutachten öffentlich gemacht hat.

Der Bundestag hatte die Vorratsdatenspeicherung Ende 2007 beschlossen. Es sah unter anderem vor, dass Telekommunikationsanbieter für sämtliche Telefonate Einzelverbindungsnachweise und für E-Mails und sonstigen Internetverkehr die IP-Adressen der Nutzer verdachtsunabhängig speichern mussten. Nach dem BVerfG-Urteil wurden diese Daten gelöscht. Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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