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Nomos-Chef Uwe Ahrendt. Foto: Nomos

Nomos begrüßt Bundes-Glashütteregel

Manufaktur-Chef: Verordnung bedeutet ein Mehr an Prestige für diesen besonderen Ort Glashütte, 13. Februar 2022. Die Manufaktur „Nomos“ hat die neue Glashütte-Verordnung, die nun auch der Bundesrat bestätigt hat, begrüßt. Laut dieser Verordnung dürfen nur Uhren als aus „Glashütte“ stammend bezeichnet werden, wenn sie zu mindestens 50 Prozent in dieser Stadt oder – bei einigen ausgewählten Fertigungsschritten – auch in Nachbarorten des Müglitztales beziehungsweise in Dresden hergestellt worden sind. Dieser nun zu Bundesrest gewordene Schutz sichere Arbeitsplätze und sei „ein Beispiel für den Erfolg traditioneller, aber stetig weiterentwickelter Handwerkskunst“, kommentierte der Glashütter Uhrenhersteller. Zuvor hatte schon Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) diesen Erfolg für die ostsächsische Uhrenindustrie begrüßt.