Alle Artikel mit dem Schlagwort: Inkasso

Abb.: Dresdner Buchverlag, EDITIA

Krimi „Mimi“: Anarcho-Laien auf Geheimmission

Dresdner Autor Jens-Uwe Sommerschuh jagt in seinem neuen Roman eine aufgedrehte Botin durch Südfrankreich Dresden, 9. Juni 2016. In seinem neuen Krimi „Mimi“ jagt der Dresdner Autor Jens-Uwe Sommerschuh ein tief verschuldetes Pärchen im Auftrag einer Geheimorganisation quer durch Europa, lässt die beiden Schönheitskliniken sprengen, Diamanten schmuggeln – und sie dabei all jene geschichtsträchtigen Orte abklappern, die Südfrankreich so einzigartig schön machen. Heute Abend stellt Sommerschuh sein neues und sehr unterhaltsames literarisches Pendant zu einem Roadmovie im Dresdner Kino „Schauburg“ vor.

Das Kürzel "BG" (rote Markierung in der IBAN-Nummer verrät ein blugarisches Konto. Repro: hw

Gewinnspiel-Betrüger verlegen sich zunehmend auf Inkasso-Abzocke

Dresdner Verbraucherschützer: Bei uns kommt nur Spitze des Eisberges an Dresden, 21. Januar 2015: Dubiose „Geschäftsleute“ und Betrüger lassen sich immer neue Maschen einfallen, um die deutschen Gesetze gegen windige Gewinnspiele und Telefonwerbung zu unterlaufen – und insbesondere Senioren um deren Geld zu prellen. Trotz des Anti-Abzocke-Gesetzes bleibt unerwünschte und unlautere Telefonwerbung ein Ärgernis“, berichtet die Dresdner Beratungszentrum-Leiterin Regina Döhnert von der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei seien die Beschwerden, die im Dresdner Zentrum eingingen, wahrscheinlich „nur die Spitze des Eisberges“. Zudem versuchen anonyme Betrüger in wachsendem Maße, vor allem Senioren durch gefälschte Inkasso-Anschreiben, -Telefonate und E-Mails einzuschüchtern. „Die Verbraucher berichten uns oft von Anrufen vermeintlicher Inkassobüros, die angeblich ausstehende Außenstände eintreiben wollen.“

BHG: Für dubiose Internet-Branchenbücher muss man nicht zahlen

Karlsruhe/Dresden, 3.8.2012: Handwerker und andere Unternehmer müssen für Einträge in dubiose Internet-Branchenbücher nicht bezahlen, wenn es sich dabei um Abzock-Fallen handelt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Im konkreten Fall hatte die Betreiberin eines solchen Netz-verzeichnis Gewerbetreibenden ein Formular als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ übersandt, dafür sollte der Betrieb 773,50 euro brutto zahlen – was aber nur im im Kleingedruckten stand. Die Richter erklärten die Forderung für nichtig, da auf die Kostenpflicht nicht deutlich hingewiesen wurde.