Internationales Handelsgericht in Dresden eingerichtet

Neuer „Commercial Court“ soll Streits mit ausländischen Wirtschaftspartnern verhandeln
Dresden, 1. November 2025. Um Rechtsstreitigkeiten der sächsischen Wirtschaft mit ausländischen Handelspartnern einfacher und nach internationalen Standards beizulegen, hat das Oberlandesgericht Dresden nun einen „Commercial Court“ (Handelsgerichtshof) eingerichtet. Das hat die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) mitgeteilt.
„Modernes und starkes Justizangebot für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten“
„Mit dem neuen Commercial Court beim Oberlandesgericht Dresden schaffen wir ein modernes und starkes Justizangebot für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten. Dieser Schritt bietet eine verlässliche Alternative zu privaten Schiedsgerichten, betonte Geiert. „Gleichzeitig stärkt der Freistaat Sachsen damit Dresden als wichtigen Wirtschafts- und Justizstandort im Herzen Europas.“
Zwei Spezialsenate
Der neue „Commercial Court Dresden“ umfasst zwei spezialisierte Senate: Der I. Senat unter dem Vorsitz von Richter Ulf Dieker beschäftigt sich mit Gesellschaftsrecht, Gewerberaummiet- und -pachtrecht sowie für Streitigkeiten zwischen Unternehmen und ihren Leitungsorganen oder ihren Aufsichtsratsmitgliedern. Der II. Senat unter Torsten Umbach ist für das Bankrecht zuständig. „Beide Senate sind mit in den betreffenden Rechtsgebieten besonders erfahrenen Richtern besetzt“, hieß es aus dem Justizministerium.
Richter werden ab Streitwert von mindestens 500.000 Euro tätig
„Unternehmen aus ganz Deutschland können, soweit die genannten Rechtsgebiete betroffen sind, den Commercial Court Dresden anrufen, wenn beide Parteien sich auf dessen Zuständigkeit einigen“, teilte das Justizministerium mit. Möglich sei dies bei Streitwertern ab einer halben Million Euro aufwärts.
Autor: hw
Quellen: SMJus

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