Sachsen setzt Rückforderung von Corona-Hilfen aus

Dresden, 25. Juni 2025. Angesichts der deutschen Wirtschaftskrise hat der Sachsen die Rückforderungen von Bundes-Coronahilfen für Unternehmen vorerst ausgesetzt. Das hat der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) mitgeteilt.
Das heißt: Zuviel gezahlte Zuschüsse müssen zwar letztlich an den Bund zurückgezahlt werden, aber die Unternehmen bekommen dafür mehr Zeit und klarerer Regeln als bisher. Panter reagiert damit auf zahlreiche Forderungen vor allem kleinerer Betriebe, die sich durch plötzliche und wenig transparente Rückforderungen in der aktuell ohnehin angespannten Lage überfordert sehen.

„Viele Unternehmer haben mich in den vergangenen Wochen angesprochen, dass die Rückforderung der Coronahilfen des Bundes in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine große Herausforderung darstellt“, betonte Panter. „Es sind Existenzängste entstanden. Darauf habe ich reagiert und die Rückforderungen erst einmal stoppen lassen. Für den Moment verschafft das Moratorium den Betroffenen eine Atempause.“
In Sachsen wurden laut dem Wirtschaftsministerium während der Corona-Krise in den zwei großen Bundesprogrammen „Überbrückungshilfe“ und „Soforthilfe-Zuschüsse“ rund 203.800 Anträge bewilligt und insgesamt 2,935 Milliarden Euro an fast 98.000 Leistungsempfänger ausgezahlt – das sind fast drei Viertel der sächsischen Unternehmen. Um die Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes während der Lockdowns schnell und unbürokratisch an die Unternehmen auszahlen zu können, erfolgte die Antragstellung bei der SAB auf Grundlage von Prognosen. Im Gegenzug waren von Anfang an Überprüfungen der Leistungsberechtigung in jedem Einzelfall sowie in der Folge Rückforderungen bzw. in einigen Programmlinien auch Nachzahlungen angekündigt.

„Gute Nachricht für das Handwerk“
Die Handwerkskammer (HWK) Dresden begrüßte den Panter-Schritt: „Das ist eine gute Nachricht für das Handwerk“, kommentierte HWK-Präsident Jörg Dittrich. „Denn insbesondere viele Friseure und Kosmetiker, die aufgrund der in Pandemie-Zeiten getroffenen staatlichen Maßnahmen hatten schließen müssen, sahen sich durch die Rückforderungen in ihren Existenzen bedroht.“ Mit der heutigen Ankündigung reagiere die Politik auf eine Forderung des Handwerks. „Dass über veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen, nachgedacht werden soll, begrüßt das Handwerk ausdrücklich.“
Autor: Oiger
Quellen: SMWA, Oiger-Archiv, HWK DD

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