EU-„Omnibus“: Deutsche Wirtschaft drängt auf weitere Entbürokratisierung

Wirtschaftsvertreter begrüßen Entwürfe, TÜV hingegen kritisiert Lockerung als zu weitreichend
Berlin, 27. Februar 2025. Die Entwürfe für die sogenannten „Omnibus“-Verordnungen, mit denen die EU ihren Bürokratie-Dschungel lichten will, sind bei Interessenverbänden in Deutschland auf ein gespaltenes, vorwiegend aber positives Echo gestoßen. So kritisierte der TÜV, dass viele Berichtspflichten für kleinere Unternehmen wegfallen sollen. Dagegen begrüßten Bundeswirtschaftsministerium, Bitkom, Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK) und weitere Akteure die Lockerungen.
„Europas Unternehmen fühlen sich erdrückt von dem Wust an Regulierungen“
„Europas Unternehmen fühlen sich erdrückt von dem Wust an Regulierungen, der sich insbesondere in den vergangenen fünf Jahren über sie gewälzt hat“, kommentiert beispielsweise DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. „Das erste Omnibus-Paket zum Bürokratieabbau ist ein Hoffnungsschimmer für unsere Wirtschaft, aber nicht mehr. Unternehmen brauchen dringend weniger Bürokratie, klarere Regeln und eine praxisnahe Ausrichtung der Vorgaben.“ Vor allem Nachhaltigkeitsberichtspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive = CSDDD und Corporate Sustainability Reporting Directive = CSRD) sowie der CO2-Zoll (Carbon Border Adjustment Mechanism = CBAM) sieht sie da ganz oben auf der Agenda.
Was die EU plant
Die EU reagiert mit der Omnibus-Novelle (omnisbus = latein „für alle“) auf starke Kritik, die es an der wachsenden Bürokratielast aus Brüssel gegeben hatte. Im Kern sieht das Vereinfachungs-Paket unter anderem vor, auf viele Gesetze und Verordnungen verteilte Regeln für die selbe Sache in jeweils einem Gesetz zu vereinheitlichen und zu bündeln. Darüber hinaus sollen viele Nachhaltigkeits-Berichtspflichten nur noch für größere Unternehmen gelten und die Lieferkettenverordnung nur noch für direkte Lieferanten. So nimmt die EU laut eigenen Angaben „rund 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD heraus, so dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten auf die größten Unternehmen konzentrieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben“. Auch werden diese Berichtspflichten zeitlich verschoben. Auch verspricht die EU die „Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Verringerung der Berichtsvorlagen um rund 70 Prozent“. Und die Berichtspflichten für den CO2-Zoll, mit der die EU chinesische Anbieter auf den europäischen Märkten mit ökologischen Argumenten möglichst ausschließen will, sollen für kleine Importeure wie Kleinbetriebe, Mittelständler und Privatpersonen wegfallen.
„Dies wird unseren Unternehmen das Leben erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass wir auf dem Weg zu unseren Dekarbonisierungszielen bleiben“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dazu und versprach: „Weitere Vereinfachungen sind auf dem Weg.“
TÜV- Omnibus schießt weit über das Ziel hinaus
Das gefällt aber nicht allen: „Die in der Omnibus-Verordnung vorgeschlagenen Änderungen schießen weit über das Ziel hinaus“, kritisierte Johannes Kröhnert vom TÜV-Verband. „Statt einer zielgerichteten Bündelung und Vereinfachung der Berichtspflichten aus den drei bestehenden Rechtsakten senkt die EU-Kommission die Anforderungen im großen Stil ab. Die mit den Nachhaltigkeitsregulierungen ursprünglich gesteckten Ziele – mehr Klimaschutz und weniger Menschenrechtsverletzungen – werden damit aufgeweicht.“ Die vorgeschlagenen Anpassungen der CSRD würden den Anwendungsbereich der Richtlinie drastisch einschränken. Statt für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten soll die CSRD nun erst für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten. Damit würde die Zahl der erfassten Unternehmen um bis zu 85 Prozent reduziert werden. „Sollte der Änderungsvorschlag umgesetzt werden, würde die CSRD nicht nur für deutlich weniger Unternehmen gelten als ursprünglich geplant. Sie wäre sogar ein klarer regulatorischer Rückschritt zur Vorgängerregelung, der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, die immerhin für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten galt.“
Tendenziell eher positiv hat hingegen das Bundeswirtschaftsministerium die Omnibus-Entwürfe bewertet: „Die Vorschläge greifen wichtige Anliegen zur Entlastung der Unternehmen auf. Für eine solche Entlastung hatte sich das BMWK eingesetzt und zugleich auf Wahrung des Schutzniveaus gedrängt.“ Das Ministerium müsse die Vorschläge aber noch genauer prüfen.
Bitkom: Statt immer neuer Eingriffe müssen nun Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft im Fokus stehen
Als „wichtigen Schritt“ zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen hat derweil der deutsche Digitalwirtschaftsverband „Bitkom“ aus Berlin die Brüsseler Vorschläge bezeichnet. „Es ist ein positives Signal, dass die neue EU-Kommission so schnell einen ersten konkreten Anlauf für weniger Bürokratie und mehr Pragmatik in der Regulierung unternimmt“, lobte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: „Nach den massiven Eingriffen der letzten Legislatur mit insgesamt 67 Einzelvorhaben allein im Bereich der Digitalisierung muss es jetzt wieder um die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und digitalen Souveränität gehen. Während die USA und China gezielt Investitionen in Zukunftstechnologien vorantreiben, kämpfen viele europäische Unternehmen mehr mit den Behörden als mit ihren Wettbewerbern.“ Rohleder verwies darauf, dass die bisher verabschiedeten und geplanten EU-Regeln die Unternehmen mit „mehrfachen, teils widersprüchlichen Berichtspflichten konfrontiert“ hätten.
Autor: hw
Quellen: EU, BMWK, TÜV-Verband, Bitkom, DIHK

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