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Lancom begrüßt geplantes Aus für Störerhaftung in offenen WLANs

Im Alaunpark soll das Piraten-WLAN-Netz starten. Foto: Christian Werner. CC-Lizenz, bearbeitet (hw)

Auch im Alaunpark in Dresden haben Piraten-nahe Aktivisten ein offenes WLAN-Netz installiert. Foto: Christian Werner. CC-Lizenz, bearbeitet (hw)

Netzwerkausrüster: Neuentwurf für Telemediengesetz ist Sieg moderner Netzpolitiker

München, 16. Juni. Als Sieg moderner Netzpolitiker hat der deutsche Netzwerktechnik-Hersteller „Lancom“ aus München die geplante Änderung des Telemediengesetzes begrüßt: Der gestern vom Bund vorgelegte neue Entwurf unterscheide nicht mehr zwischen geschäftsmäßigen und privaten Betreibern offener WLANs und habe „das Potenzial, die Hotspot-Landschaft in Deutschland nachhaltig zu verändern und die Digitalisierung unseres Landes deutlich voranzutreiben“.

Der erste Referenten-Entwurf war auf heftige Kritik der Netz-Community, aber auch von Wirtschaftsvertretern gestoßen. Laut dem nun vorliegenden Entwurf müssen Betreiber offener Internetfunk-Netze im Falle eines Rechtsverstoßes nun nicht mehr angeben können, wer ihren Internet-Zugang benutzt hat. Sie genießen dann genauso wie professionelle TK-Unternehmen das Provider-Privileg, das sie von einer Störerhaftung freistellt, wenn sie angemessene Sicherungs-Maßnahmen gegen Rechtsverstöße (hier geht es z. B. um illegale Downloads) für ihre Kostenlos-Netze vorbereitet haben. „Dies dürfte vor allem die Freifunker freuen, die ihre Initiative angesichts dieser Vorgabe schon vor dem Aus sahen“, hieß es von Lancom.

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt