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Zeitungsverleger: Vorratsdatenspeicherung schadet Pressefreiheit

Grafik: hw

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Berlin, 27. Mai 2015. Als schädlich für die Pressefreiheit hat der „Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger“ (BDZV) in Berlin die geplante Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefondaten kritisiert. Der jetzt von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte und vom Kabinett gebilligte Entwurf höhle den Informantenschutz und den Berufsgeheimnisschutz aus.

Gravierender Eingriff in Bürgerrechte

„Freie Medien brauchen Informanten, die nicht in der Angst leben müssen, bespitzelt zu werden, und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können“, betonte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Im Gesetzentwurf sei zwar ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern vorgesehen, dieser sei aber viel zu weit interpretierbar gefasst. Der Verband bezeichnete die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung als „gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger“.

IT-Mittelständler warnen erneut vor Kosten

Auch der „Bundesverband IT-Mittelstand“ erneuerte seine Kritik an dem Gesetzentwurf, allerdings eher unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten: „Der deutsche IT-Mittelstand wird mit diesem Gesetzesentwurf geschädigt“, argumentierte verbandspräsident Oliver Grün. „Haftungspflichten und die Vorschrift von organisatorischen und technischen Maßnahmen sind alle mit enormen Kosten verbunden.“

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt