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Bitkom warnt vor Überregulierung der Internet-Schwarmfinanzierung

Vor allem Kunst- und Sozial-Projekte setzen zunehmend auf Schwarmfinanzierung (Crowd Funding). Abb.: Kickstarter

Abb.: Kickstarter

Berlin, 13. März 2015: Vor einer neuen und unzeitgemäßen Regulierungswelle, die das „Crowd Investing“ beziehungsweise „Crowd Funding“ zurück in die Analog-Ära katapultieren würde, hat der „Bitkom“ in Berlin gewarnt. Der deutsche Digital-Verband kritisierte konkret Pläne der Bundesregierung, die Finanzierung innovativer Projekte per Schwarmfinanzierung über das Kleinanlager-Schutzrecht zu verkomplizieren.

Kabinett will nur Anlagen bis 1000 Euro von Papierkrieg verschonen

Der Kabinettsentwurf sieht laut Bitkom-Angaben unter anderem vor, Online-Kapitalsammler nur dann von der sogenannten „Prospektpflicht“ auszunehmen, wenn die Geamtprojektsumme eine Million Euro nicht übersteigt und der einzelnen Schwarmfinanzierer höchstens 1000 Euro gibt – andernfalls müssen in Papierform Einkommens- und Vermögensnachweise und Risikoabschätzungen erstellt werden.

Verband: Investorensuche ist für Gründer schon schwer genug

„Die Investorensuche für Start-ups in Deutschland zu erschweren, ist falsch und steht im Widerspruch zur Digitalen Agenda und zum Koalitionsvertrag“, betonte Bitkom-Vizepräsident Ulrich Dietz. „Start-up-Gründer haben in der Regel ihr gesamtes Privatvermögen ins Unternehmen gesteckt und wollen mit aller Kraft ein tolles Produkt entwickeln. Wenn sie dann weiteres Kapital benötigen, um ihr Produkt auf den Markt zu bringen, sollten wir das unterstützen“, unterstrich Dietz. „Die Parlamentarier haben die Chance, überbordende Regulierungen zu verhindern und daran mitzuwirken, dass wir in Deutschland mehr Start-ups bekommen – und nicht den bestehenden das Leben erschweren.“ Dietz forderte weitergehende Ausnahme-Reglungen für das Crowd-Funding.

Zwei Drittel lehnen neue Schutzregeln ab

Der Bitkom verwies auf eine „Blitzumfrage“ unter 186 Nutzern von Crowdinvesting-Plattformen. Demnach lehnen über zwei Drittel neue Schutzregeln durch den Gesetzgeber ab. Die Umfrage ist allerdings nicht repräsentativ. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt