Verband warnt vor Missbrauch und Kosten
Aachen/Berlin, 15. Januar 2015. In die nach den Terroranschlägen von Paris neu entflammte Diskussion um eine umfassende informationstechnologische (IT-) Speicherung von Telefon- und Internetdaten durch die Behörden hat sich nun auch der „Bundesverband IT-Mittelstand“ eingeschaltet. „Die Vorratsdatenspeicherung ist kein probates Mittel, um die IT-Sicherheit zu verbessern“, warnte Verbandspräsident Oliver Grün.
Immer wieder Skandale
Die Erfahrung zeige, dass es „immer wieder zu Skandalen bei der Nachnutzung von Daten zum Beispiel aus Massenfunkzellenabfragen“ gekommen sei, betonte Grün. Einem von vielen Experten angezweifelten Nutzen einer flächendeckenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stehe große Missbrauchsgefahr gegenüber. Zudem würde eine massive Vorratsdatenspeicherung auch die IT-Unternehmen mit viel Mehraufwand und -Kosten belasten.
Deutsche Vorratsdatenspeicherung seit Urteil auf Eis
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die – insbesondere von CDU-Innen- und Sicherheitspolitikern forcierte – Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für weitgehend verfassungswidrig erklärt, seitdem liegt sie auf Eis. Nach den jüngsten Anschlägen auf die Redaktion des französischen Satire-Magazins „Charlie Hebdo“ waren auf EU-Ebene wieder Stimmen laut geworden, die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetnutzungsdaten europaweit auszuweiten und zu vereinheitlichen. Kritiker verwiesen indes darauf, dass es in Frankreich solche Reglungen gebe, die „Charlie“-Anschläge dadurch aber auch nicht verhindert worden seien. Autor: Heiko Weckbrodt
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