Gespaltenes Echo in Politik und Wirtschaft
Luxemburg/Berlin/Dresden, 8. April 2014: Der Hunger von Polizei und Ordnungspolitikern in ganz Europa nach E-Mail-, Telefon- und anderen Daten hat einen starken Dämpfer bekommen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem heute veröffentlichten Urteil die Vorratsdatenspeicherung (VDS) digitaler Kommunikation, wie sie in einer EU-Richtlinie festgeschrieben war, verworfen: Die Richtlinie greife in ihrer jetzigen Fassung zu schwer in die Grundrechte der Bürger auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten ein, urteilten die Richter. Damit wird auch der Berliner Groko-Plan, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder einzuführen, vorerst hinfällig.
„Sieg für Grundrechte“ versus Strafverfolgung
Die Reaktionen aus Politik und Wirtschaft fielen gespalten aus. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), sowie die Piraten und die FDP beispielsweise begrüßten das Urteil. Einen „Sieg für die Grundrechte“ nannte Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) das EuGH-Urteil. Sein Amtskollege aus dem Innenministerium, Markus Ulbig (CDU), hingegen sieht die Entscheidung als Steilvorlage, um nun eine rechtskonforme Datenspeicherung aufzubauen. Ulbig verwies beispielhaft auf zwei Morde und andere Straftaten, die man nur durch die deutsche Vorratsdatenspeicherung habe aufklären können – bevor diese vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde.
Bitkom: Wer VDS doch durchdrücken will, muss zahlen
Der deutsche Hightech-Verband „Bitkom“ warnte derweil vor Versuchen, nun ein Bürokratiemonster zu schaffen, um die Vorratsdatenspeicherung doch noch in der Bundesrepublik einzuführen: „Sollte eine wie auch immer geartete Vorratsdatenspeicherung durch den Gesetzgeber gewollt sein, müssen die hierfür aufzuwendenden Investitionen der Netzbetreiber ausgeglichen werden“, betonte Präsident Prof. Dieter Kempf. Autor: Heiko Weckbrodt
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