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Anwalt: Internet-Videorekorder zwar illegal – aber nicht für Nutzer

Abb.: hw

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München/Köln, 6. April 2014: Internetdienste, die für ihre Kunden aus den Medietheken der großen Fernsehsender Kopien von TV-Sendungen bereitstellen, verletzten gegen das Urheberrecht – dennoch aber bleibt es wohl für den einzelnen Nutzer straffrei, solche Aufnahmen anzusehen. Das hat der Kölner Internet-Rechtsanwalt Christian Solmecke nach einem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichtes Köln (OLG Köln, 19.09.2013, Az. 29U 3989/12) eingeschätzt.

OLG: Diensteanbieter handeln rechtswidrig

Der Streit um Online-Videorekorder zieht sich bereits seit einigen Jahren hin. Diese Dienste bieten ihren Nutzern an, Aufnahmen von Fernsehsendungen zu programmieren, die sie dann später (also Kopie oder als Videostrom) im Internet abrufen können. Der Bundesgerichtshof hatte dies in früheren Urteilen bereits als eine Verletzung der Verbreitungsrechte der Sender eingestuft. Das OLG München urteilte nun, dass diese Dienstleistung auch gegen das Urheberrecht verstoßen – unter anderem, weil der Dienstleister selbst nicht das Recht auf eine Privatkopie hat und diese zudem gewerbsmäßig erstellt.

Nutzer kann Recht auf Privatkopie geltend machen

Christian Solmecke

Christian Solmecke. Abb.: WBS/Typemania

Laut Solmecke ist dies auf Nutzerseite aber anders zu sehen: Aus deren Perspektive wird nur eine Privatkopie angefertigt. Und diese ist nach deutschen Recht zulässig, wenn dafür keine Schutzmechanismen ausgehebelt werden und die Kopie nicht offensichtlich und für den Privatnutzer erkennbar rechtswidrig (wie meist auf Portalen wie kinox.to oder movie4k) ist. Erst kürzlich hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zudem in einer offiziellen Stellungnahme erklärt, das nach Ansicht des Bundes das bloße Anschauen von Videoströmen (Streaming)  in der Regel nicht rechtswidrig sei. „Nutzer sind überhaupt nicht in der Lage eindeutig feststellen, ob sie ihre Online-Aufnahmen von einer illegalen Quelle anfertigen“, meint der Internetrechts-Experte. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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