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Hausverbot für Verbraucherschützer bei „B2B“ Chemnitz

Der Negativpreis "Prellbock". Foto: VZ Sachsen

Negativpreis „Prellbock“. Foto: VZ Sachsen

Firma will Negativpreis „Prellbock“ nicht haben

Chemnitz/Leipzig, 2. April 2014: Die umstrittene Firma „B2B Technologies Chemnitz“ will den Negativpreis „Prellbock“ partout nicht haben: Sie hat ihre Rechtsanwälte eingeschaltet und den sächsischen Verbraucherschützern, die den „Prellbock“ morgen übergeben wollten, ein Hausverbot erteilt. Das teilte die Verbraucherzentrale heute in Leipzig mit.

TV-Moderator Escher schaltet sich ein

Die Verbraucherschützer wollen mit MDR-TV-Moderator Peter Escher („Ein Fall für Escher“ im Schlepptau dennoch vor dem Unternehmenssitz aufkreuzen und Fragen beantworten. Den „Prellbock“ hatten sie an „B2B“ wegen dessen fragwürdigen Geschäftspraktiken verliehen, die in den Augen der Verbraucherschätzer auf klassische Abo-Fallen hinauslaufen. Das Unternehmen selbst hat auf unsere Bitte um Stellungnahme bisher immer noch nicht reagiert. Autor: Heiko Weckbrodt

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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