Berlin, 31.5.2012: Trotz einer Klagedrohung der EU-Kommission sollte die Bundesregierung keine überstürzten Neuregelungen für die umstrittene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten übers Knie brechen, sondern vielmehr „ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit bestimmten Grundrechten abwarten“. Das hat der deutsche Hightech-Verband „Bitkom“ heute in Berlin gefordert.
Hintergrund: Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die damals geltenden deutschen Datenspeicher-Reglungen – weil zu ausufernd – gekippt. Seitdem drängt die EU darauf, dass die Bundesrepublik ein neues Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung erlässt. Letztere ist umstritten: Befürworter sind überzeugt, damit den Anti-Terror-Kampf zu erleichtern, Gegner befürchten eine weitreichende staatliche Schnüffelpraxis.
Der „Bitkom“ wendet sich auch mit wirtschaftlichen Argumenten gegen eine – möglicherweise übereilte – Neureglung: „Die Unternehmen tragen auf belastbarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten bei“, versicherte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Trotz des laufenden Novellierungsverfahrens der EU jetzt aber im Hauruck-Verfahren das in Deutschland geltende Recht zu ändern, macht keinen Sinn. Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten eine rechtssichere Lösung, die nicht in Kürze schon wieder geändert werden muss oder abermals vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden kann. Zuletzt haben die Bitkom-Firmen auf Aufforderung der Politik dreistellige Millionenbeträge in Personal und Technik investiert.“ hw
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