München, 26.5.2012: Das Landgericht München I hat die Rechtevertretung von Verlagen durch die Verwertungsgemeinschaft (VG) Wort in Frage gestellt. Eine Beteiligung von Verlagen an den Auszahlungen der VG Wort ist laut Ansicht der Richter nicht zulässig, wie die VG Wort mitteilte. Sie will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
„Die Entscheidung des Landgerichts München stellt die gemeinsame Wahrnehmung von Rechten von Autoren und Verlagen innerhalb der VG WORT in Frage, wie sie seit Jahrzehnten praktiziert, von Autoren und Verlagen gemeinsam getragen und durch das geltende Recht ermöglicht wird“, hieß es in einer Stellungnahme der VG Wort. hw