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„Schnarri“ plant Gesetzespaket gegen Abmahn-Unwesen im Internet

Abb.: hw

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Berlin, 2.1.2012: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will demnächst mit einem neuen Gesetzespaket gegen das Abmahn-Unwesen und Kostenfallen im Internet vorgehen. Der Hightech-Wirtschaftsverband Bitkom begrüßte den ministeriellen Vorstoß: „Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden“, sagte Bitkom-Präsident Dieter Kempf in Berlin.

Das Paket aus mehreren Gesetzesvorlagen, die Leutheusser-Schnarrenberger Anfang 2012 dem Kabinett und dem Bundestag vorlegen will, soll vor allem Verbraucher sowie Kleinunternehmen gegen „missbräuchliches Geschäftsgebaren im Internet“ schützen. „Das beginnt bei den systematischen Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen und geht bis zu unlauteren Methoden beim Abschluss von Verträgen“, erklärte die Justizministerin. „Häufig merken die Nutzer gar nicht, dass sie etwas bestellt haben, bis dann die Rechnung kommt oder ein Inkassobüro sich meldet.“

Oft steckt Konkurrenz hinter Abmahn-Wellen

Die Initiative richtet sich unter anderem gegen gewisse Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, das Netz gezielt nach formalen Fehlern auf privaten und geschäftlichen Internetseiten zu durchforsten.Oft würden auch Konkurrenten dahinter stecken, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen, hieß es vom Bitkom. „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden“, betonte Verbandspräsident Kempf.

Im Schnitt 5300 Euro Jahresschaden pro Internethändler

Geht Abmahn-Anwälten an den Kragen: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Abb.: Bundesregierung

Geht Abmahn-Anwälten an den Kragen: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Abb.: Bundesregierung

Der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters „Trusted Shops“ im Durchschnitt 5300 Euro. Jeder zweite Händler sehe sich durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. „Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden“, erklärt Kempf. So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Online-Händler ausgenutzt. „Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße.“

Angriffspunkt Formalfehler: Ministerium bietet Mustervorlage

Ein häufiger Grund für Abmahnungen sind laut Bitkom Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Online-Kunden die Ware zurückgeben dürfen. Der Verband empfiehlt daher Internet-Händlern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Die Vorlage ist hier im Internet kostenfrei verfügbar. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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