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Facebook-Lästerei über Arbeitgeber kann den Job kosten

Herford/Köln, 19.6.2012: Wer sich öffentlich in elektronischen Netzwerken wie „Facebook“ herabwürdigend über seinen Arbeitgeber und die Firma äußert, riskiert ganz schnell eine Entlassung. Das musste auch ein Nordrhein-Westfale erfahren, der auf Facebook in einem Kommentar das Deichkind-Lied „Bück dich hoch“- in dem es um kriecherische Karrieristen geht – auf das Unternehmen bezog, in dem er arbeitete. Sein Chef sprach ihm daraufhin eine außerordentliche Kündigung aus – morgen wird im Arbeitsgericht Herford über den Fall im Güteverfahren verhandelt.

„Auseinandersetzungen wie diese nehmen zu“, schätzte der Kölner Anwalt Christian Solmecke ein, der sich auf Internetrecht spezialisiert hat. „Immer mehr Menschen veröffentlichen ihre Gemütslange ungefiltert bei Facebook. Dass oft auch die Kollegen, die Vorgesetzten und die Geschäftspartner aus anderen Unternehmen zu den Facebook-Freunden gehören, wird dabei leicht vergessen.“

Dabei sei zu beachten, dass das verfassungsgemäß garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung durch die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 241-2) Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeigeber eingeschränkt werde. „Er darf in der Öffentlichkeit weder herabgesetzt noch bloßgestellt werden“, betonte Solmecke. „Schmähkritik und Beleidigungen muss ein Unternehmen sowieso nicht hinnehmen.“

Der Anwalt verwies darauf, dass außerhalb Deutschlands Arbeitsrechtsstreitigkeiten um Einträge in Kontaktnetzwerken bereits zur Tagesordnung der Gerichte gehören. In Österreich zum Beispiel habe die Wirtschaftskammer angekündigt, gezielt auf Facebook nach „Tachinierern“ zu suchen. Dabei handelt es sich um „Faulenzer“, die sich auf der Arbeit krank melden, dann aber feiern gehen. Wer zum unpassenden Datum ausgelassene Partyfotos auf Facebook postet, ist schnell überführt.

In den USA sei es sogar inzwischen so, dass die Bewerber bei Einstellungsgesprächen mitunter nach dem Passwort zu ihren privaten Facebook-Accounts gefragt werden, damit die zukünftigen Arbeitgeber hier nach kompromittierendem Material suchen können. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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