Glashütte-Uhren nun vom Bund geschützt
50-Prozent-Regel zu Bundesrecht erhoben Glashütte/Berlin, 11. Februar 2022. Uhren mit der Herkunftsangabe „Glashütte“ sind nun auch durch eine Bundesverordnung geschützt: Demnach muss mindestens jeder zweite Fertigungsschritt in Glashütte erfolgen, damit eine Uhr diese Herkunftsangabe verwenden darf. Einige Prozessschritte sind auch in Dresden, Bärenstein und Lauenstein im Müglitztal zulässig. Eine entsprechende „Glashütteverordnung“ (GlashütteV) des Bundesjustizministeriums hat heute der Bundesrat beschlossen. Das hat die sächsische Justizministerin Katja Meier (Bündnisgrüne) mitgeteilt.