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Subventionswettlauf um Chipfabriken geht weiter

Die  Intel-Fabrik in Kiryat Gat - die Regierung bietet Subventionen für einen Ausbau. Abb.: israel21c.org

Die Intel-Fabrik in Kiryat Gat - die Regierung bietet eine Subventionsquote von 11 % für einen Ausbau. Abb.: israel21c.org

Jerusalem/Santa Clara/Dresden/New York, 31.7.2011: Israel hat Intel jetzt bis zu eine Milliarde Schekel (202 Millionen Euro) Subventionen angeboten, wenn der US-Halbleiterkonzern aus Santa Clara seine Chipfabrik in Kiryat Gat für umgerechnet 1,9 Millliarden Euro ausbaut und dort rund 1500 bis 2500 neue Jobs schafft. Das berichtet „EE Times“ unter Berufung auf israelische Zeitungen. Die Regierung habe Intel zuvor umgerechnet 139 Millionen Euro Beihilfen versprochen, doch das sei dem Konzern zu wenig gewesen.

Zahlreiche Länder buhlen um Großansiedlungen

Damit setzt sich der weltweite Subventionswettlauf um große Industrieansiedlungen weiter fort. Dabei ist Israel sogar noch zurückhaltend, wenn das Land rund elf Prozent der Investitionssumme als Beihilfe anbietet. Zum Vergleich: Im EU-Raum sind – je nach Investitionshöhe und Region – Beihilfen zwischen zehn und 50 Prozent zulässig und werden oft auch gewährt. In den USA wiederum hatte der Bundesstaat New York direkte und indirekte Hilfen im Wert von bis zu einer Milliarde Dollar für die neue 4,2-Milliarden-Dollar-Fabrik von Globalfoundries zugesagt. Dies entspricht einer Subventionsquote von 24 Prozent. Inklusive Steuererleichterungen soll sich die Quote angeblich sogar an die 30 Prozent heranbewegen.

China und Irland setzen andererseits stärker auf Steuererleichterungen (bis hin zur Steuerfreiheit) für größe Mikroelektronik-Ansiedlungen. Südkorea geht sogar noch einen Schritt weiter: Laut EU-Untersuchungen hat die dortige Regierung zeitweise über günstige Darlehen den laufenden Geschäftsbetrieb des Speicherchipherstellers Hynix gestützt.

Ausbau bei laufender Produktion: Chipwerk-Baustelle in Dresden. Abb.: hw

Die GloFo-Erweiterung in Dresden - hier gibt es 11 % Beihilfe. Abb.: hw

Sachsen gleicht „Phasing Out“ mit Technologieförderung aus

Beispiel Sachsen: Dem Freistaat wurde von der EU laut einer Übersicht der NRW-Bank wegen steigender Produktivität in „Phasing-Out“ verordnet, das heißt, die Obergrenzen für zulässige Staatshilfen sinken. Laut Auskunft einer Sprecherin des sächsischen Wirtschaftsministerium ist davon zunächst der Raum Leipzig betroffen. Zulässig sind in „Phasing-Out“-Regionen Startbeihilfen zwischen 20 und 30 Prozent der Investitionssumme, wobei sich der Höchstsatz bei Großansiedlungen jenseits der 100 Millionen Euro – wie es bei Chipwerken regelmäßig der Fall ist – dritteln kann. Hatten Bund, Land und EU in der Nachwendezeit die neuen Chipwerke von AMD, Siemens, Infineon und Qimonda in Dresden noch mit 20 bis 30 Prozent aus Steuergeldern subventioniert, sind heute Quoten bis 10,5 Prozent üblich. So genehmigte die EU kürzlich Bundes-Beihilfen in Höhe von 219 Millionen Euro für den rund zwei Milliarden Euro teuren Ausbau der Globalfoundries-Fabriken (ehemals AMD) in Dresden (Der Oiger berichtete).

Links die alte Qimonda-Fab, in der Infineon nun seine 300-mm-Fertigung einrichtet, in der Mitte Infineons zwei 200-mm-Werke, rechts das Fraunhofer CNT. Abb.: Infineon

Für die neue-alte Infineon-Fab (l.) winken (mit Technoförderung) bis zu 30 %. Abb.: Infineon

Daher packen die Sachsen bei Ansiedlungs- und Ausbau-Verhandlungen inzwischen gerne noch weitere Versprechungen drauf, wie etwa Fördermittel für Technologieprojekte, die extra bei der EU abgerechnet werden. Jüngstes Beispiel dafür ist die 350-Millionen-Euro-Investition von Infineon in eine 300-mm-Chipfabrik für Leistungshalbleiter in Dresden-Klotzsche: Der Kaufpreis für den Qimonda-Reinraum (101 Millionen Euro) ist nicht „förderfähig“. Damit bleiben knapp 250 „förderfähige“ Millionen, die in die Anlagen fließen. Rein rechnerisch würden hier die EU-Obergrenzen zu etwa 26,2 Millionen Euro Beihilfen führen. Landeswirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) und die Infineon-Chefetage haben sich indes laut bisherigen – noch recht vagen – Verlautbarungen auf einen „mittleren zweistelligen Millionenbetrag“, also etwas um die 50 Millionen Euro geeinigt – macht eine effektive Subventionsquote um die 25 Prozent. Die Differenz zwischen elf und 25 Prozent müssen demnach Extra-Förderzusagen für Entwicklungsprojekte sein. Heiko Weckbrodt

 

 

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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