Innenministerium: Automatische Gesichtserkennung durch Polizei ist rechtens
Behörde verweist nach Kritik der Datenschutzbeauftragten auf richterliche Beschlüsse Dresden/Görlitz, 28. September 2024. Das sächsische Innenministerium (SMI) in Dresden sieht trotz der Proteste der Datenschutzbeauftragten die Polizei beim Einsatz von automatischer Gesichtserkennung auf rechtlich sicheren Boden: „Die Polizei Sachsen handelt zum einen auf Grundlage richterlicher Beschlüsse im Rahmen der bestehenden bundeseinheitlichen rechtlichen Regelungen und zum anderen aus Gründen der Gefahrenabwehr“, betonte das Ministerium auf Oiger-Anfrage.