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Der Einsatz automatischer und teils auch KI-gestützter Bilderkennungs-Systeme für Ermittlungen ist umstritten. Visualisierung: MS Designer / Dall-E3

Innenministerium: Automatische Gesichtserkennung durch Polizei ist rechtens

Behörde verweist nach Kritik der Datenschutzbeauftragten auf richterliche Beschlüsse Dresden/Görlitz, 28. September 2024. Das sächsische Innenministerium (SMI) in Dresden sieht trotz der Proteste der Datenschutzbeauftragten die Polizei beim Einsatz von automatischer Gesichtserkennung auf rechtlich sicheren Boden: „Die Polizei Sachsen handelt zum einen auf Grundlage richterlicher Beschlüsse im Rahmen der bestehenden bundeseinheitlichen rechtlichen Regelungen und zum anderen aus Gründen der Gefahrenabwehr“, betonte das Ministerium auf Oiger-Anfrage.