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Innenministerium: Automatische Gesichtserkennung durch Polizei ist rechtens

Der Einsatz automatischer und teils auch KI-gestützter Bilderkennungs-Systeme für Ermittlungen ist umstritten. Visualisierung: MS Designer / Dall-E3

Der Einsatz automatischer und teils auch KI-gestützter Bilderkennungs-Systeme für Ermittlungen ist umstritten. Visualisierung: MS Designer / Dall-E3

Behörde verweist nach Kritik der Datenschutzbeauftragten auf richterliche Beschlüsse

Dresden/Görlitz, 28. September 2024. Das sächsische Innenministerium (SMI) in Dresden sieht trotz der Proteste der Datenschutzbeauftragten die Polizei beim Einsatz von automatischer Gesichtserkennung auf rechtlich sicheren Boden: „Die Polizei Sachsen handelt zum einen auf Grundlage richterlicher Beschlüsse im Rahmen der bestehenden bundeseinheitlichen rechtlichen Regelungen und zum anderen aus Gründen der Gefahrenabwehr“, betonte das Ministerium auf Oiger-Anfrage.

Die Polizisten seien an Recht, Gesetz gebunden und ihren gesetzlichen Auftrag gebunden. „Dies zugrunde legend nimmt das Sächsische Staatsministerium des Innern den Appell der Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis“, vermerkte die Behörde lapidar.

Hintergrund: Anfang der Woche hatte die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert den Einsatz von automatischen Gesichtserkennern für die Jagd auf Kriminelle im Freistaat als „tiefen Eingriff in die Grundrechte“ kritisiert. Sie verwies dabei vor allem auf solche Ermittlungsmethoden durch die Polizeidirektion Görlitz. Dabei ist Hundert zwar bekannt, dass dahinter richterliche Beschlüsse stehen. „Gleichwohl halte ich diese Maßnahmen für höchst bedenklich“, betone sie mit Blick auf die Datenschutz-Verordnungen und das KI-Gesetz der EU.

Autor: hw

Quellen: SMI, Oiger-Archiv

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt