Folienabgabe für Stollen empört Bäcker und Politik

Wirtschaftsminister: „Genau die Art Bürokratie, die Bürger zurecht aufregt“
Dresden, 30. August 2025. In die Bürokratie-Posse um Plastefolienabgaben für Dresdner Stollen hat sich nun auch der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) eingeschaltet: „Den Stollen als To-Go-Produkt einzustufen, wirkt wie ein moderner Schildbürgerstreich und ist genau die Art von unnötiger Bürokratie, die Bürgerinnen und Bürger zurecht aufregt“, kritisierte Panter.
Gesetz: Wer Plastefolien verwendet, muss sie melden und Abgaben zahlen
Die Vorgeschichte: Auf Betreiben der EU hatte Deutschland 2014 ein „Einwegkunststofffondsgesetz“ in Kraft gesetzt. Der sperrige Namen ist Programm: In 30 Paragraphen sowie Anlagen regelt es Abgaben und Berichtspflichten für all jene Firmen die „Einweg“-Verpackungen aus Kunststoff einsetzen, die hinterher wahrscheinlich weggeworfen statt wiederverwendet werden. Außerdem erlaubt es Müllentsorgern, aus diesem Topf dann Geld zu bekommen. Abgabepflichtig sind insbesondere Firmen, die kunststoff-haltige Verpackungen für Lebensmittel verwenden, die „zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind.“ Alle diese Vorschriften sollen den Plaste-Einsatz reduzieren. Welche Produkte und Firmen berichten und zahlen müssen, legt das Umweltbundesamt (Uba)fest.
3/4-Kilo Stollen ist laut Uba „zum sofortigen Verzehr bestimmt“
Nun hat das Uba plötzlich auch Dresdner Christstollen bis 750 Gramm als „zum sofortigen Verzehr bestimmt“ eingestuft und damit berichts- und abgabepflichtig gemacht. Das versteht aber kaum jemand, der solch einen Stollen schon einmal gesehen und probiert hat. In Dresden tauchten inzwischen schon Forderungen auf, Uba-Mitarbeiter dazu zu verdonnern, 750-Gramm-Stollen während eines Striezelmarkt-Besuches sofort zu verzehren, um für ihre Einstufung den beweis anzutreten.
Die Uba-Bearbeiter finden zumindest in ihrer Allgemeinverfügung, es reiche schon „allein die objektive Möglichkeit und mithin das Risiko eines Unterwegsverzehrs.“ Was wohl heißt soll, es könnte durchaus eine Müllflut entstehen, da der Eine oder Andere auf die Idee kommen könnte, einen fast kiloschweren Stollen „auf die Faust“ im Laufen zu verspeisen.
Bäcker: Stollen ist doch kein To-Go-Produkt
Die Stollenbäcker in Sachsen und Thüringen sind jedenfalls sauer: „Ein Stollen ist ein handwerklich hergestelltes, saisonales Genusserlebnis und auch in kleineren Portionen kein To-Go-Produkt“, betont Dorfbäcker und Landesobermeister Stefan Richter aus Kubschütz. „Diese Auslegung ist praxisfern, belastet unsere Handwerksbetriebe und schadet einem weltbekannten Kulturgut.”
„Für mich würde es nie in Frage kommen, einen Stollen auf der Straße zu essen.“
Celestina Brandt, thüringische Bäcker-Landesinnungsmeisterin
„Ein 750-Gramm- und auch ein 500-Gramm-Stollen sind keine Produkte für den schnellen Unterwegs-Verzehr. Ein Stollen wird in Folie verpackt, um seine Feuchtigkeit und seine Aromen möglichst lange zu erhalten”, ergänzt die thüringische Landesinnungsmeisterin Celestina Brandt. „Für mich würde es nie in Frage kommen, einen Stollen auf der Straße zu essen.“
Fass der bürokratischen Überforderung läuft über
Kritisch sehen die Stollenbäcker nicht allein die Abgaben, die nun fällig werden, sondern auch die zeitfressenden Meldepflichten, die damit verbunden sind. „Für viele Kollegen läuft das Fass der bürokratischen Überforderung bereits über“, kritisieren Richter und Brandt. „Deshalb werden wir rechtliche Schritte unterstützen und zugleich die Politik auffordern, diese Fehlentscheidung des Umweltbundesamtes schnellstmöglich zu korrigieren.“
Bürokratie-Aufbau statt -Abbau
Ein Auslöser der Empörung sind letztlich auch die vielen Politiker-Versprechen, endlich einen Bürokratie-Abbau zu starten. Neue Bürokratiepossen wie die Ausweitung von Folienverordnungen auf immer mehr Produkte stehen da wohl eher für einen Bürokratie-Aufbau – mit all dem zusätzlichen Arbeits- und Kostenaufwand, der damit in den Kleinbetrieben verbunden ist.

Panter will, dass Umweltminister sein Umweltbundesamt bremst
Mit ihren Wünschen nach Hilfe aus der Politik werden die Bäcker in Sachsen wohl auch erhört: „Es gibt schon genug Ärgernisse im Alltag unserer Betriebe“, stellt sich Wirtschafts-Panter an die Seite der Bäcker. Zusätzliche, realitätsferne Hürden dürfe Berlin ihnen nicht noch aufbürden. Er verhandele darüber bereits mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD), „um eine praktikable Lösung zu erreichen“, so Panter. „Für unsere Stollenbäcker setze ich mich entschieden dafür ein, dass diese unsinnige Abgabe für Striezel nicht kommt.“
Aktualisierung: Uba verteidigt Entscheidung gegen Rat der Einwegkunststoffkommission
Das Uba hat inzwischen auf Oiger-Anfrage seine Entscheidung verteidigt, den Stollen gegen den ausdrücklichen Rat der „Einwegkunststoffkommission“ als plastefolie-angabepflichtig einzustufen: „Eine etwaige Pflicht zur Umsetzung dieser Empfehlungen besteht nicht“, betont die Behörde mit Blick auf die Kommissions-Empfehlung. „Das UBA hat nach umfangreicher rechtlicher Prüfung entschieden, die Folienverpackung eines 750g-Stollen in die Abgabe nach EWKFondsG einzubeziehen.“ Sowohl das deutsche Gesetz als auch die Auslegungshilfe der EU-Kommission zur Richtlinie würden für Folien- und Tütenverpackungen keine Größenbegrenzung vorsehen, betont die Behörde. „Nach den EU-Vorgaben gilt hierfür allein die objektive Eignung von zum sofortigen Verzehr.“
Autor: Heiko Weckbrodt
Quellen: Bäckerinnungen Sachsen und Thüringen, SMWA, Uba

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