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Millionen-Ersparnis für Dresden durch neues Pflegegesetz

Neue 10-Euro-Banknote in verschiedenen Wellenlängenbereichen. Foto: Fraunhofer-IPMS

Foto: Fraunhofer-IPMS

Bund rechnet deutschlandweit mit halber Milliarde Euro Entlastung für die örtlichen Sozialhilfeträger

Dresden, 8. Januar 2015. Die Stadt Dresden wird durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das 2017 in Kraft tritt, voraussichtlich viel Geld sparen: Wieviel Geld das genau sein wird, könne zwar noch nicht beziffert werden, teilte der Geschäftsbereich Soziales auf Oiger-Anfrage mit. Aber eine finanzielle Entlastung sei zu erwarten.

Nach unseren Schätzungen könnte es sich um eine Summe um die 3,6 Millionen Euro handeln. Für ganz Deutschland geht die Bundesregierung von einer Entlastung um die 530 Millionen Euro pro Jahr für die Kommunen und Landkreise aus.

PSG II: Krankenkassen zahlen ab 2017 mehr für Pflege

Wenn arme pflegebedürftige Rentner nämlich heute das Geld für einen Pflegeplatz im Heim nicht in voller Höhe aufbringen können, bezahlen die jeweiligen kreisfreien Städte bzw. Landkreise als „Sozialhilfeträger“ die Differenz zu den tatsächlichen Heimkosten. Durch das PSG II werden die Krankenkassen aber ab 2017 voraussichtlich deutlich mehr für die Pflege zahlen, während in vielen Fällen die Eigenanteile der Heimbewohner wohl sinken werden.

„Die Landeshauptstadt Dresden erwartet durch das PSG II ab 2017 eine finanzielle Entlastung – maßgeblich durch drei Änderungen:

  1. durch die Anhebung der ambulanten Leistungsbeträge
  2. durch die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises für die Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und
  3. durch die Einführung des pflegegradunabhängigen einheitlichen Eigenanteils in stationären Pflegeeinrichtungen“,

schätzte der Geschäftsbereich Soziales auf Anfrage ein. hw

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt

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