Amtsrichter: Nutzer von kino.to strafbar
Leipzig, 27.12.2011: Wer über Streaming-Dienste wie Kino.to illegale Filmkopien anschaut, macht sich strafbar. Das hat nach Angaben der „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ (GVU) der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung gegen einen Kino.to-Partner erklärt.