Verbraucherzentrale: Pornogucker sollen Abmahngeld zurückfordern
Leipzig, 27. März 2014: Wer Pornos vom Internetportal „Redtube“ angeguckt hat und hinterher von der Regensburger Rechtsanwaltskanzlei „Urmann+Collegen“ (U+C) angemahnt wurde, kann und sollte gezahlte Abmahngebühren zurückfordern. Darauf hat die sächsische Verbraucherzentrale in Leipzig hingewiesen.