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USK-Kriterien veröffentlicht: Schleichen okay, zivile Opfer tabu

Mehrstufiges Prüfsystem in Deutschland Berlin, 5.8.2011: Warum wird das eine Videospiel de facto verboten, das andere für Jugendliche freigegeben? In Deutschland gibt es für die Alterseinstufung und Zensur von Spielen ein mehrstufiges – und seit jeher umstrittenes – System: Alle Titel werden von der „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK) in Berlin begutachtet. Dabei handelt es sich um ein (als eher liberal geltendes) Gremium, in dem Vertreter der Jugendbehörden, Jugendhelfer, Journalisten, Politiker und der Software-Branche sitzen. Lehnt die USK eine Alterseinstufung wegen schwerer Bedenken ab oder wird dies von einem Jugendamt gefordert, schaltet sich die  Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein, die ein Spiel als jugendgefährdend einstufen kann und damit den öffentlichen Verkauf de fato unterbindet. In Ausnahmefällen wird auch die Staatsanwaltschaft tätig, wenn ein Spiel zum Beispiel so drastische Szenen enthält, dass eine Gesetzesüberschreitung vermutet wird. Leitkriteren nun im Internet abrufbar All diese Zensur- und Einstufungsverfahren sind auch deshalb immer wieder angegriffen worden (von liberaler wie konservativer Seite), da die Gutachtergremien in der Regel geheim tagen und die Kriterien kaum in der Öffentlichkeit erklärt werden. Dieses Problem ist …