Studie: Keine Lücke durch Ende der Vorratsdatenspeicherung
Freiburg, 27.1.2012: Das Ende der Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefon-Nutzungsdaten hat keine nachweisbare Lücke in der deutschen Strafverfolgung gerissen. Das geht aus einem Gutachten des „Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht“ (MPI-CC) hervor.