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Grafik: Bitkom

BHG: Dashcam-Video kann als Beweis dienen

Wird aber immer Einzelfall-Entscheid sein Karlsruhe/Berlin, 15. Mai 2018. Kameras („Dashcams“) im Auto, die den Verkehrsfluss ringsum ununterbrochen aufnehmen – verstoßen gegen den Datenschutz. Aber wenn es zu einem Unfall kommt, können die von ihnen aufgenommenen Videos unter Umständen trotzdem als Beweismittel eingesetzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Trotzdem bleiben Rechts-Unsicherheiten, kritisierte der deutsche Digitalwirtschafts-Verband „Bitkom“ in einer ersten Reaktion.

Weil viele Autohersteller ihre Fahrzeuge mit immer mehr Kameras spicken - hier BMW-Testfahrer Dr. Nico Kämpchen beim Forschungsprojekt "Hochautomatisiertes Fahren" auf der Autobahn - steigt die Nachfrage für hochintegrierte Bild-Sensoren. Foto: BMW

Hälfte der Deutschen ist für Kamera-Pflicht im Auto

Berlin, 6. April 2018. Knapp die Hälfte aller Deutschen (47 %) sind dafür, dass sogenannte „Dashcams“ in Autos zur Pflicht werden – vor allem, um Beweise bei einem Unfall parat zu haben und um die Verkehrssicherheit zu verbessern. 2015 hatte sich erst ein Drittel für solche Kameras ausgesprochen, die auf dem Amaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht werden und das Verkehrsgeschehen voraus aufzeichnen. Das teilte der deutsche Digitalwirtschafts-Verband „Bitkom“ in Berlin mit. Er stützte sich dabei auf eine Umfrage von „Bitkom Research“ unter 1009 Deutschen.