BHG: Dashcam-Video kann als Beweis dienen
Wird aber immer Einzelfall-Entscheid sein Karlsruhe/Berlin, 15. Mai 2018. Kameras („Dashcams“) im Auto, die den Verkehrsfluss ringsum ununterbrochen aufnehmen – verstoßen gegen den Datenschutz. Aber wenn es zu einem Unfall kommt, können die von ihnen aufgenommenen Videos unter Umständen trotzdem als Beweismittel eingesetzt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Trotzdem bleiben Rechts-Unsicherheiten, kritisierte der deutsche Digitalwirtschafts-Verband „Bitkom“ in einer ersten Reaktion.