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Chinesisches Ascend-Smartphone. Foto: Huawei

Bitkom: Fiskus finanziert Smartphone mit

Berlin, 3. Mai 2016. Berufstätige können den Fiskus für die Finanzierung eines Smartphones oder Tablettrechners mit einspannen – wenn sie nachweisen, dass sie die mobilen Endgeräte „in erheblichem Umfang“ für die Arbeit benötigen. Darauf hat der Hightech-Verband „Bitkom“ in Berlin hingewiesen. Die Anschaffungskosten dürfen Werktätige in diesem Fall in der Steuererklärung geltend machen, die sie bis zum 31. Mai abgeben müssen.