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Nach BGH-Urteil: Kanzlei entwirft „kindgerechte“ Anti-Piraten-Belehrung

Köln, 16. November 2012: Die Anwaltskanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ hat angekündigt, ein „kindgerechtes“ Belehrungsformular für angehende Software-Piraten zu entwerfen, das Eltern künftig helfen könnte, Urheberrechts-Klagen von Abmahn-Anwälten der Musik-, Film- und Softwareindustrie abzuschmettern. Das kündigte der auf Internetrecht spezialisierte Kölner Anwalt Christian Solmecke an. Hintergrund: Seine Kanzlei hatte gestern ein Präzendens-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12) erwirkt, laut dem Eltern für illegale Internetaktivitäten ihrer Kinder nicht zwingend haften, wenn sie diese ausreichend über die Schändlichkeit von Urheberrechtsverletzungen belehrt haben.