Hälfte der Selbstständigen arbeitet überlang
Als „überlang“ gelten Wochenarbeitszeiten über 48 h Wiesbaden, 3. November 2015. Mehr als jeder zweite Selbstständige (53 %) in Vollzeit hat überlange Arbeitswochen von 48 Stunden und mehr. „Dies gilt nach internationaler Konvention als überlange Arbeitszeit“, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Zum Vergleich: Von den abhängig Beschäftigten trifft dies nur auf sieben Prozent zu. Betrachtet man selbstständige und angestellte Vollzeitbeschäftigte zusammen, ist der Anteil der Menschen mit überlangen Arbeitswochen von 13,1 Prozent (2013) auf 12,3 Prozent (2014) gesunken.