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BGH: Wer auf gefälschter Bank-Internetseite TANs eingibt, haftet selbst

  Abb.: hw Karlsruhe, 24.4.2012: Online-Banking-Kunden, die auf einer gefälschten Bank-Seite im Internet „Transaktionsnummern“ (TANs) eingeben und dadurch Geld verlieren, müssen selbst für ihre dadurch entstandenen Verluste aufkommen. Dies geht aus einer heute veröffentlichten Grundsatz-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe zu sogenannten „Pharming“-Betrügereien hervor.