Bundesjustizminister: Streaming-Videos anzuschauen, ist nicht per se illegal
Ausnahme gilt für offensichtlich rechtswidrige Kopien Berlin, 8. Januar 2014: Wer sich Videos über ein – nicht offensichtlich illegales – Streaming-Portal im Internet anschaut, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Das hat jetzt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag klargestellt.