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Facebook-Lästerei über Arbeitgeber kann den Job kosten

Herford/Köln, 19.6.2012: Wer sich öffentlich in elektronischen Netzwerken wie „Facebook“ herabwürdigend über seinen Arbeitgeber und die Firma äußert, riskiert ganz schnell eine Entlassung. Das musste auch ein Nordrhein-Westfale erfahren, der auf Facebook in einem Kommentar das Deichkind-Lied „Bück dich hoch“- in dem es um kriecherische Karrieristen geht – auf das Unternehmen bezog, in dem er arbeitete. Sein Chef sprach ihm daraufhin eine außerordentliche Kündigung aus – morgen wird im Arbeitsgericht Herford über den Fall im Güteverfahren verhandelt.