News, Recht & Justiz, zAufi

Bitkom: Datenschutz-Grundverordnung ist Innovationsbremse

Tritt am 25. Mai 2018 auch in Deutschland in Kraft: die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Fotos: hw, EU, Montage: Heiko Weckbrodt

Trat in Deutschland am 25. Mai 2018 in Kraft: die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Fotos: hw, EU, Montage: Heiko Weckbrodt

60 % der deutschen Unternehmen haben Neuerungen wegen Datenschutz-Unsicherheiten gestoppt

Berlin, 21. Mai 2023. Auch fünf Jahre, nachdem die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland in Kraft getreten ist, reißt die Kritik daran nicht ab. Warnten Kritiker bereits vor dem Start der Verordnung vor einem Bürokratiemonster, lautet der Tenor der Jubiläums-Kritik: Das umfangreiche Datenschutz-Regelwerk sei eine Innovationsbremse, zu kompliziert und werde zudem noch unterschiedlich ausgelegt. So zögern 62 Prozent zögern, Daten zu nutzen, weil sie Angst haben, gegen den Datenschutz zu verstoßen, berichtet der deutsche Digitalwirtschaftsverband „Bitkom“ aus Berlin.

Strenge Regeln ersticken neue datengetriebene Geschäftsmodelle in Deutschland

60 Prozent der befragten Betriebe haben demnach schon einmal Pläne für Innovationen gestoppt, weil datenschutzrechtliche Vorgaben oder Unsicherheiten sie dazu gezwungen haben. 22 Prozent gaben an, dass dies schon häufig der Fall war, bei 24 Prozent mehrfach und bei 14 Prozent bislang einmal. 63 Prozent sagen, dass durch strenge Regeln innovative datengetriebene Geschäftsmodelle in Deutschland erstickt oder aus dem Land vertrieben werden.

Für die meisten deutschen Unternehmen hat sich die Datenschutz-Grundverordnung als Innovationshemmnis erwiesen. Grafik: Bitkom

Für die meisten deutschen Unternehmen hat sich die Datenschutz-Grundverordnung als Innovationshemmnis erwiesen. Grafik: Bitkom

Versprechen nicht eingelöst

„Ein einheitliches Datenschutzrecht für die ganze EU war und ist ein großartiges Projekt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die EU als Wirtschaftsraum“, betonte Bitkom-Präsident Achim Berg. „Nach fünf Jahren Datenschutz-Grundverordnung muss man allerdings festhalten: Die DS-GVO hat ihr Versprechen, für europaweit einheitliche, verständliche und praxistaugliche Datenschutz-Regeln zu sorgen, nicht eingelöst.“ Stattdessen lege jeder nationale und regionale Datenschutzbeauftragte das Regelwerk unterschiedlich aus. Die sorge für Rechtsunsicherheit. „Viele Unternehmen verzichten deshalb auf die Entwicklung neuer Technologien und Dienste – oder verlagern ihre Projekte ins Ausland. Das zeigt sich nicht zuletzt an Verboten für innovative Technologien wie ChatGPT in einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die für massive Verunsicherung sorgen.“

Verband fordert einheitliche Auslegung des Datenschutzes

Der Bitkom-Verband fordert nun zumindest eine bundesweit einheitliche und transparente Auslegung der DS-GVO. Statt 18 unabhängiger Datenschutz-Aufsichten allein in Deutschland solle es einer stärker vereinheitlichte Datenschutz-Aufsicht geben. Zudem müsse sich der Datenschutz stärker „an realen Gefahren als an theoretischen Risiken orientieren“.

Hintergrund der Kritik: Viele moderne Technologie-Entwicklung, vor allem rund um „Künstliche Intelligenzen“, aber auch im Medizinsektor und der Biotechnologie, sind datengetrieben. Der Vorsprung US-amerikanischer und chinesischer Akteure, die ihre KIs über Jahre hinweg bereits mit großen Datenmengen angelernt haben, erscheint für europäische Protagonisten immer schwerer einzuholen. Allerdings gelten heute auch in den USA anspruchsvolle Datenschutzregeln. Und dem Vernehmen nach soll China still und heimlich Teile der europäischen DS-GVO inzwischen übernommen haben, allerdings mit einigen Ausnahmen, insbesondere für staatliche Akteure.

Quelle: Bitkom, Oiger-Archiv

Repro: Oiger, Original: Madeleine Arndt